München. Die drei bisherigen Verteidiger der Hauptangeklagten wollen sich von ihren Pflichtmandaten befreien lassen. Schwere Vorwürfe.
Platzt nun der Prozess gegen Beate Zschäpe? Im Münchner NSU-Prozess haben die drei bisherigen Verteidiger der Hauptangeklagten - Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm - völlig überraschend ihre Entbindung von ihren Pflichtmandaten beantragt. Er habe sich diesen Schritt „weidlich überlegt“, sagte Rechtsanwalt Heer. Er sei sich darüber im Klaren, dass der Prozess damit neu begonnen werden müsste.
Zugleich erhoben die Zschäpe-Anwälte Vorwürfe gegen das Gericht. Eine „optimale Verteidigung“ sei nicht mehr möglich. „Ich habe Sie davor mehrfach gewarnt“, sagte Heer. An den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gewandt rief er: „Die haben Sie in den Wind geschlagen.“
Zschäpe will "nicht entgegentreten"
Zschäpe ließ über ihren neuen, erst vor kurzem bestellten vierten Anwalt Manfred Grasel mitteilen, dass sie den Anträgen von Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm „nicht entgegentreten will“.
Richter Götzl verlas vor der Pause einen Antrag Zschäpes, den sie am Morgen abgegeben hatte. Darin forderte sie eine neue Sitzordnung im Saal und verlangte, so platziert zu werden, dass sie der Presse nicht das Gesicht zuwenden müsse, wenn sie sich mit Grasel bespreche. Ihr alter Anwalt Heer habe das abgelehnt. Das wies dieser empört zurück. Detaillierte Gründe für ihre Anträge wollten Heer, Stahl und Sturm unter Hinweis auf die anwaltliche Schweigepflicht nicht preisgeben.
Der NSU-Prozess hatte am 6. Mai 2013 begonnen und läuft damit seit mehr als zwei Jahren. Der Montag war der 219. Verhandlungstag.
Die Chronologie im NSU-Fall Beate Zschäpe
Zschäpe-Jugendfreund im Zeugenwartestand
Als einziger Zeuge war für den Montag ein Jugendfreund Zschäpes aus Jena geladen. Er wurde zunächst jedoch nicht aufgerufen.
Es wäre sein zweiter Auftritt in dem Verfahren. Bei seiner ersten Aussage Ende April hatte er bereitwillig alle Fragen des Richters beantwortet. So hatte er von einer „zunehmenden Radikalisierung“ der Szene ab Mitte der 90er Jahre gesprochen. Seine eigene damals rechtsradikale Ausrichtung begründete er damit, er habe nach dem Ende der DDR gedacht, „wenn das Linke falsch war, ist das Rechte wohl richtig“.
Für Zschäpe könnten sich seine Aussagen als belastend erweisen. Die Anklage will ihr die Mittäterschaft an den zehn Morden sowie mehreren Sprengstoffanschlägen und Banküberfällen des NSU nachweisen. Dabei spielen ihre Überzeugung und ihr Rang in der Gruppe eine wichtige Rolle.
NSU-Zeuge auch in Hessen
Im NSU-Ausschuss des hessischen Landtags sollte am Montag derweil Bundesanwalt Herbert Diemer als Zeuge aussagen. Diemer ist der Chefankläger beim NSU-Prozess in München.
Der U-Ausschuss in Wiesbaden soll vor allem das Verhalten hessischer Behörden nach dem Mord an Halit Yozgat 2006 in Kassel aufklären, der ebenfalls dem NSU zur Last gelegt wird. Der andere Zeuge des Sitzungstages ist Peter Stark, ein ehemaliger Abteilungsleiter im hessischen Landesamt für Verfassungsschutz.