Berlin. Die Länder haben etwas bekommen, auch die Industrie, der Verbraucher muss aber dadurch mit weiter steigenden Belastungen rechnen. Der Kompromiss zur geplanten Ökostrom-Reform im Überblick:

Der Austausch alter Windräder durch neue und leistungsstärkere Anlagen (Repowering) wird in die geplante Begrenzung von 2500 Megawatt pro Jahr beim Windkraftausbau an Land nicht einberechnet.

Es gibt Veränderungen beim sogenannten Referenzertragsmodell. Damit soll auch der Bau neuer Windräder an weniger windstarken Standorten im Binnenland attraktiv bleiben.

Beim Ausbau für Windenergieanlagen sind 6500 Megawatt bis 2020 geplant. Es dürfen aber bis zu 1200 Megawatt mehr beantragt werden, da in der Regel mehrere Projekte scheitern, sodass am Ende wirklich 6500 Megawatt zustande kommen.

Bei Biomasse sollen Erweiterungen bestehender Anlagen nicht unter die Deckelung fallen. Hier soll der Zubau auf 100 Megawatt im Jahr begrenzt werden. Statt Mais sollen neue Anlagen nur noch mit Abfall- und Reststoffen gefüttert werden.

Unternehmen, die eigene Kraftwerke haben und sich selbst mit Strom versorgen, müssen aus Gründen des Vertrauensschutzes doch keine Mindestumlage zahlen. Bei neuen Eigenstrom-Anlagen sollen Industrieunternehmen künftig eine Abgabe von 1,2 Cent je Kilowattstunde zahlen.

Keine Einigung gab es im Streit um den Stichtag, ab wann für neue Windräder Förderkürzungen gelten. Nach Vorstellung der Regierung soll für Anlagen, die nach dem 23. Januar 2014 genehmigt worden sind, die neue Regelung rückwirkend gelten. Schleswig-Holstein fordert eine Verschiebung auf das Jahresende 2014.