Die Anklage gegen die inhaftierte 38-Jährige sei mangelhaft, meint die Verteidigung. Gericht lockert Haftbedingungen für Zschäpe.
München/Hamburg. Die Anwälte der inhaftierten mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe halten ihre Mandantin offenbar für unschuldig am Terror des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU). Wie das NDR Fernsehen berichtet, weist Zschäpes Verteidigung eine Mittäterschaft der 38-Jährigen bei den Morden, Bombenanschlägen und Überfällen der Terrorvereinigung zurück. Dies gehe laut NDR aus der Antwort der Anwälte auf die Anklageschrift des Generalbundesanwalts hervor.
Darin werde eine „Nachbesserung“ der als mangelhaft empfundenen Anklage gefordert. Die Generalbundesanwaltsschaft hätte die fast 500-seitige Anklageschrift nicht objektiv verfasst, so die Verteidiger. Die Juristen schreiben, dass es keinen konkreten Ermittlungsbeleg gebe, der einen „wesentlichen Tatbeitrag“ von Zschäpe an den Morden und Anschlägen beweist.
Auch ohne Zschäpes Hilfe bei der Tarnung des Trios auf Reisen und in der Zwickauer Nachbarschaft hätten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Taten erfolgreich begehen können, argumentieren die Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Außerdem fordern die Verteidiger, den Vorwurf der besonders schweren Brandstiftung in schwere Brandstiftung abzumildern.
Spätestens Mitte April 2013 soll der NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere Beschuldigte vor dem Oberlandesgericht in München beginnen. Die Bundesanwaltschaft hat Zschäpe wegen Mittäterschaft bei zehn Morden und 15 Raubüberfällen, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie besonders schwerer Brandstiftung mit versuchtem Mord in drei Fällen angeklagt.
Gericht lockert Haftbedingungen für Zschäpe
Unterdessen hat das Oberlandesgericht die Haftbedingungen der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe gelockert. Das berichtet der Sender SWR info. Nach dem Beschluss des OLG dürfen Besuche der Verteidiger künftig ohne Trennscheibe stattfinden. Auch solle der Briefverkehr mit der Verteidigung nicht mehr inhaltlich überwacht werden.
Es sei nicht zu befürchten, dass sich Zschäpe aus der Haft heraus terroristisch betätigt, heißt es zur Begründung. Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass sie über ihre Anwälte mit Sympathisanten oder Unterstützern kommuniziere.
Die 38-Jährige ist als Mittäterin an den Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) angeklagt. Über die Zulassung der Anklage muss das OLG noch entscheiden. Es wird damit gerechnet, dass der Prozess im Frühjahr vor dem OLG München beginnt.