Innenminister und -senatoren einigen sich in Rostock. Über ein Parteienverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Berlin. Neun Jahre nach dem gescheiterten Anlauf zum NPD-Verbot soll ein neues Verfahren gegen die rechtsextreme Partei gestartet werden. Darauf verständigten sich die Innenminister und -senatoren der Länder am Mittwoch auf ihrer Konferenz in Rostock. Die Regierungschefs der Länder wollen am Donnerstag entscheiden, ob sie der Empfehlung ihrer Fachminister folgen.
Über ein Parteienverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Laut Grundgesetz gilt eine Partei als verfassungswidrig, wenn sie darauf abzielt, „die freiheitliche demokratische Verfassungsordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.“ Die Innenminister haben dazu nun Material auf mehr als 1.000 Seiten zusammengetragen.
Nach Angaben der Innenminister reicht das Material aus, um das aggressiv-kämpferische Auftreten der NPD auch nachzuweisen zu können. Das ist eine der Hürden für ein Parteienverbot. Eine verfassungswidrige Haltung der Organisation allein reicht dafür nicht aus. Angesichts der Materiallage beschlossen die Ressortchefs auf ihrer Konferenz in Rostock-Warnemünde nun, eine entsprechende Empfehlung an die Ministerpräsidentenkonferenz zu richten.