Die rechtsextreme NPD hat Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern ohne Zustimmung der Eltern für ein Wahlkampfvideo benutzt.
Schwerin. Sie wurden ungefragt zu Darstellern eines NPD-Wahlkampfvideos – dafür hat ein Schweriner Gericht den zwölf Jugendlichen eine Entschädigung zugesprochen. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der rechtsextremen Partei, Frank Schwerdt, muss jeweils 1000 Euro an die Mädchen und Jungen aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zahlen. Diese Entscheidung gab das Amtsgericht am Freitag bekannt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Die Neuntklässler waren mit ihrem Sozialkundelehrer vor der Landtagswahl im September 2011 in Ferdinandshof zum Thema Wahlkampf unterwegs, wie Richter Bernd Michalczik sagte. Der Spitzenkandidat der rechtsextremen NPD, Udo Pastörs, steuerte auf die Gruppe zu und redete etwa eine halbe Stunde auf sie ein. Ein NPD-Aktivist filmte die Szene, später wurde ein 17-minütiges Video ins Internet gestellt. Die Eltern der Jugendlichen waren nicht um Zustimmung gefragt worden. Sie verlangten daraufhin jeweils 2000 Euro Entschädigung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Schwerdt wurde in dem Zivilverfahren als presserechtlich Verantwortlicher der NPD verurteilt. Die Jugendlichen seien instrumentalisiert worden, sagte der Richter. Allerdings sei auch der Lehrer der Schulklasse nicht schuldlos am Entstehen des NPD-Videos. Er habe nicht verhindert, dass Pastörs seine „Propagandarhetorik des Dritten Reichs“ vor den Schülern ausbreitete. Der Lehrer habe ihn vielmehr nach dem Motto „Na, fragen wir ihn doch gleich mal“ regelrecht eingeladen. Das habe das Gericht bei der Höhe der Entschädigung berücksichtigen müssen.
Der Anwalt der Kläger, Johannes Menting, zeigte sich dennoch zufrieden mit dem Urteil. Das Gericht habe festgestellt, dass die NPD sich nicht auf Kosten von Jugendlichen profilieren darf, sagte er. Damit sei das Hauptziel erreicht worden. „Wir sind zufrieden, dass das Gericht festgestellt hat, dass die NPD sich rechtswidrig verhalten hat.“ Ob die Höhe der Entschädigung ausreichend ist, werde man jetzt mit den Klägern klären.
Schwerdt muss dem Urteil zufolge zudem für Kosten aufkommen, die für die Entfernung der Bilder von Internet-Servern noch entstehen können. Die Verbreitung des Videos im Netz war am 9. September 2011 juristisch gestoppt worden. Menting zufolge liegen aber noch Bilder auf Internet-Servern.
Schwerdt war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Auch ein Rechtsvertreter der NPD war dem Termin ferngeblieben.