Die SPD schlägt vor, den Anspruch auf Sach- und Personalkosten an die Amtsdauer zu knüpfen. Gleichbehandlung Wulffs sei „nicht akzeptabel”.
Berlin. Die SPD im Bundestag will dem zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff den Ehrensold und sonstige Leistungen kürzen. Wulff habe seine Amtszeit nicht einmal zur Hälfte absolviert und „durch seinen Umgang mit der Wahrheit dem höchsten Amt im Staat schweren Schaden zugefügt“, sagte der Haushaltsexperte Carsten Schneider am Mittwoch in Berlin. „Eine Gleichbehandlung des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff mit seinen Amtsvorgängern halte ich deshalb nicht für akzeptabel.“ Die Union lehnte den Vorstoß ab.
Schneider schlägt in einem Konzept, das dapd vorliegt, vor, den Anspruch auf Sach- und Personalkosten im Ruhestand an die vorherige Amtsdauer zu knüpfen. Wer wie Wulff in der ersten Amtsperiode vorzeitig zurücktritt, soll danach nur solange Leistungen beziehen, wie er Staatsoberhaupt war. Erst ab einer vollen Amtsperiode hätte ein Ex-Präsident Anspruch auf eine dauerhafte Nutzung.
Die Leistungen sollen nach dem Willen der SPD gleichzeitig begrenzt werden. „Aufgrund der bisherigen Erfahrungen erscheint eine Deckelung auf insgesamt 300.000 Euro angemessen. Darin enthalten sind ein Dienstfahrzeug mit Fahrer, weiteres Personal (Sekretärin, Sachbearbeiter, Referent), Reisekosten und ein Büro mit entsprechender Ausstattung“, heißt es in dem Papier.
Bislang sieht das Gesetz vor, dass Ex-Präsidenten lebenslang den Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge erhalten, aktuell 199.000 Euro pro Jahr. Hinzu kommen zusätzlich Ansprüche auf einen Dienstwagen und ein Büro. Neben Wulff erhalten derzeit vier ehemalige Bundespräsidenten die ihnen zustehenden sogenannten Ruhebezüge: Walter Scheel (Amtszeit 1974-1979), Richard von Weizsäcker (1984-1994), Roman Herzog (1994-1999) und Horst Köhler (2004-2010).
Nach dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2013 steigen die Bezüge des Bundespräsidenten von 199.000 auf 217.000 Euro im Jahr. Davon würde Wulff ebenso profitieren wie seine Amtsvorgänger.
„Rücktritt ist Anlass und Grund der Neuregelung“
Schneider schreibt in seinem Konzept weiter: „Die neue Regelung zur Amtsausstattung muss bereits für den zuletzt ausgeschiedenen Bundespräsidenten gelten. Sein Rücktritt ist nicht nur der Anlass, sondern auch der Grund für die Neuregelung.“
Auch die Grünen wollen das bisherige Ehrensold-System reformieren. Der Bundestagsabgeordnete Omid Nouripour hat laut „Spiegel“ im Haushaltsausschuss beantragt, die Kosten für Repräsentationsaufgaben auf jährlich maximal 350.000 Euro pro Ex-Präsident zu begrenzen. Zudem soll ein Bundespräsident, der weniger als die Hälfte der fünfjährigen Amtszeit leistet, auch nur 50 Prozent der Bezüge bekommen.
Die Union hält nichts von dem SPD-Vorstoß. „Ich glaube, dass so ein Vorschlag unserem höchsten Staatsamt nicht gerecht wird“, sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) der WAZ-Mediengruppe (Donnerstagausgabe). Ein Präsident könne nur einmal wiedergewählt werden und maximal zehn Jahre im Amt bleiben, betonte Kauder. „Soll er dann auch nur zehn Jahre lang Ehrensold erhalten? Eine solche Debatte führt nicht weiter“, sagte der CDU-Politiker.