Unter strengen Auflagen darf die Bundeswehr im Inland militärische Mittel einsetzen. Das hat Karlsruhe entschieden - gegen Widerstände.
Karlsruhe/Berlin. Die Bundeswehr darf auch im Inland militärische Mittel einsetzen – aber nur in Extremfällen wie zur Abwehr von Terrorangriffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit in einer höchst umstrittenen Frage die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern erweitert. Ein Abschuss von Passagiermaschinen im Fall eines Terrorangriffs bleibt jedoch verboten; auch ein Einsatz gegen Demonstranten ist ausgeschlossen. Die Karlsruher Richter betonten zudem, auch in Eilfällen sei immer ein Beschluss des gesamten Kabinetts erforderlich (Az. 2 PBvU 1/11).
Gegen die Entscheidung gab es auch in den eigenen Reihen des höchsten deutschen Gerichts massive Bedenken. In einem Sondervotum stellte sich Verfassungsrichter Reinhard Gaier gegen seine Kollegen. Der Beschluss habe die Wirkung einer Verfassungsänderung, das Gericht habe seine Befugnisse überschritten, meinte er. Die Bundesregierung begrüßte den am Freitag veröffentlichten Beschluss. Aus der Union wird die Forderung nach einer Änderung des Grundgesetzes laut. Kritiker rügten, der Beschluss lasse viele Fragen offen. Die Linke sprach von einer „Verfassungsänderung durch die Hintertür“.
+++Bundeswehr vor Ausstieg aus Privatisierungsprojekt+++
Das Plenum aus beiden Senaten des Karlsruher Gerichts entschied, dass bei einem Einsatz der Bundeswehr in Unglücksfällen – zu denen grundsätzlich auch Terrorangriffe zählen können – strikte Bedingungen zu beachten seien. Voraussetzung sei ein Ereignis „von katastrophischen Dimensionen“. Nicht jede Gefahrensituation, die ein Bundesland nicht mit seiner Polizei beherrschen könne, erlaube den Einsatz der Streitkräfte.
Zwar müsse nicht abgewartet werden, bis Schäden eingetreten sind; der Eintritt katastrophaler Schäden müsse jedoch „unmittelbar bevorstehen“. Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, „die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen“. Der Einsatz der Streitkräfte sei zudem stets nur als letztes Mittel zulässig.
Zudem stellte das Gericht eine weitere Hürde auf, die das Verfahren betrifft: Über den Einsatz der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Inland müsse stets die Bundesregierung als Kollegialorgan entscheiden. Die Entscheidung dürfe auch in Eilfällen nicht auf einen einzelnes Regierungsmitglied – etwa den Verteidigungsminister – übertragen werden.
+++Bundeswehr darf Polizei bei Terrorgefahr unterstützen+++
Mit dem Beschluss korrigierte das Plenum aus beiden Senaten des Gerichts eine Entscheidung des Ersten Senats aus dem Jahr 2006 zum Luftsicherheitsgesetz. Bayern und Hessen hatten die Verletzung von Länderkompetenzen gerügt. Es ist erst die fünfte Plenarentscheidung beider Senate des Verfassungsgerichts seit seiner Gründung.
Richter Gaier äußerte Kritik am juristischen Handwerkszeug seiner Kollegen. Diese verwendeten „gänzlich unbestimmte, gerichtlich kaum effektiv kontrollierbare“ Kriterien für die Zulässigkeit von Bundeswehr-Aktionen. Überdies bringe die Entscheidung „wenig bis nichts“ für den Schutz vor terroristischen Angriffen – da immer die ganze Bundesregierung entscheiden muss, sei das Verfahren zu langsam, um im Notfall zu helfen. „Für einen kaum messbaren Nutzen wurden fundamentale Grundsätze aufgegeben.“
Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) begrüßten die Entscheidung: „Der Beschluss bestätigt die Rechtsauffassung der Bundesregierung im Kern“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. Die Minister kündigten an, mögliche Konsequenzen gründlich zu prüfen. Unions-Fraktionsvize Günter Krings forderte eine „begrenzte Änderung“ des Grundgesetzes: „Die Rettung von Menschenleben kann im Ernstfall nicht immer auf einen Beschluss des Bundeskabinetts warten.“ Auch der bayerische Innenminister Joachim Hermann (CSU) sprach sich für eine Grundgesetzänderung aus.
Michael Hartmann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagte: „Auf dieser Grundlage können auch zukünftig konservative Kreise keinesfalls die Bundeswehr zum Hilfssheriff degradieren.“ Allerdings kritisierte Hartmann, das Gericht definiere nirgendwo, was es mit „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ meine. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit: „Nicht alles, was verfassungsrechtlich möglich ist, ist politisch richtig.“
Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth meinte, das Urteil schaffe nur „teilweise Klarheit“ und bedeute keine Rechtssicherheit in schwierigen Entscheidungssituationen. Der Linken-Abgeordnete Wolfgang Neskovic erklärte, das Gericht stelle sich „gegen den unmissverständlichen Wortlaut des Grundgesetzes und den eindeutigen Willen des historischen Verfassungsgebers.“