Ob Landesregierung Oppositionsfragen zum Lobbyisten-Treff mit notwendiger Gründlichkeit beantwortet hat, muss Staatsgerichtshof klären.
Bückeburg. Der niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) hat Vorwürfe der SPD-Opposition im Zusammenhang mit dem umstrittenen Nord-Süd-Dialog erneut zurückgewiesen. „Ich habe die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet“, sagte Möllring am Freitag am Staatsgerichtshof in Bückeburg. Er bezog sich damit auf eine Anfrage der Opposition, die er am 19. Januar beantwortet hatte. Die SPD wirft der Regierung vor, dass sie nicht richtig über die Beteiligung des Landes an dem Promi-Treff berichtet hatte. Sie hat Klage beim niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg eingereicht, über die seit Freitag verhandelt wird.
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Für die SPD beharrten der Landtagsabgeordnete Heiner Bartling und der Chef der Landtagsfraktion, Stefan Schostok, auf ihrer Auffassung, Möllring habe in der Landtagssitzung im Januar nicht mit der notwendigen Sorgfalt geantwortet. Allein schon wegen des großen öffentlichen Interesses an der Frage hätte Möllring mehr Aufwand in die Recherche stecken müssen, betonte Schostok im Anschluss an die Verhandlung. „Die Landesregierung hätte durch gründliches, aktiveres Handeln zur Aufklärung deutlicher beitragen können“, sagte er.
Im Zusammenhang mit der Affäre um den damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff hatte die SPD in diesem Januar eine dringliche Anfrage zu den Hintergründen der Lobby-Party Nord-Süd-Dialog im Dezember 2009 gestellt.
Möllring sagte, er habe am 20. Januar aus Medienberichten erfahren, dass die Antwort vom Vortag nicht stimmte, sofort nachrecherchiert und dem Landtag noch am selben Tage Rede und Antwort gestanden, sagte Möllring. Damit sei er aus seiner Sicht der Informationspflicht nachgekommen. Für die SPD beharrte Rechtsanwalt Sebastian Steinbarth hingegen darauf, dass die Landesregierung sich bereits bei der ersten Antwort umfassender hätte informieren müssen.
„Ich habe den Eindruck, dass unsere Argumente vom Gericht gehört worden sind“, sagte Bartling nach der Sitzung. Auch er habe einen positiven Eindruck von der Verhandlung mitgenommen, sagte Schostok. Die letzte Entscheidung über die Auslegung politischer Anfragen bleibe das Privileg der Gerichte, sagte er weiter. Es liege nicht im Belieben der Landesregierung, wie der Artikel 24 der Landesverfassung interpretiert werden müsse. Der Paragraf schreibt vor, dass Anfragen von der Regierung nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig beantwortet werden sollen. Möllring sagte, er rechne mit einer „Klatsche“ für die SPD.
Der Linksfraktionschef im Landtag, Hans-Henning Adler, warf der Landesregierung vor, weiterhin zu mauern, wenn es um die Verquickung von Politik und Privatwirtschaft unter Wulff gehe. Das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof zeige, dass ein Untersuchungsausschuss das bessere Aufklärungsinstrument gewesen wäre. SPD und Landesregierung hätten nur eingeschränktes Interesse an einer Aufklärung.
Im Zusammenhang mit dem Nord-Süd-Dialog wird gegen den früheren Sprecher Wulffs, Olaf Glaeseker, wegen Bestechlichkeit ermittelt. Vorwürfe wegen der Veranstaltung spielten in der Affäre eine Rolle, die zu Wulffs Rücktritt als Bundespräsident führte.
Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass gegen die Verfassung verstoßen wurde, hätte dies womöglich eine Rüge zur Folge. Eine Entscheidung wird in den nächsten vier bis sechs Wochen erwartet. Eine weitere öffentliche Sitzung des Gerichts wird es voraussichtlich nicht mehr geben. (dpa)