Ein Salafist lebt mit Frau und Kindern in Bochum. Verfassungsschutz, Innenministerium und die Stadt halten ihn für gefährlich.

Düsseldorf. Ein ehemaliger Leibwächter des Terroristen Osama Bin Laden lebt seit Jahren in Bochum, obwohl Sicherheitsbehörden ihn für gefährlich halten. Ausweisungsversuche der Ausländerbehörde sind bislang gescheitert. Einen entsprechenden Bericht der „WAZ“-Gruppe bestätigte am Montag das nordrhein-westfälische Innenministerium in Düsseldorf.

Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im März 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen den 36-jährigen Tunesier Sami A. eingeleitet, um den Anfangsverdacht zu prüfen, er könne Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sein. Das Verfahren sei aber 2007 eingestellt worden, „weil die Ermittlungen den Tatverdacht nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit erhärten konnten“, teilte die Karlsruher Behörde auf Anfrage in Düsseldorf mit. Ob Sami A. mutmaßliche Mitglieder der so genannten „Düsseldorfer Zelle“ radikalisiert habe, werde die laufende Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ergeben.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat den früheren Angehörigen der Leibgarde von al-Qaida-Chef Bin Laden schon seit acht Jahren im Visier. „Wir stufen Sami A. als einen gefährlichen Prediger ein“, teilte Verfassungsschutzpräsident Burkhard Freier mit.

Auch NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) will nicht locker lassen: „Ich setze alles daran, die Menschen vor solchen gefährlichen Djihadisten zu schützen“, teilte er mit. „Ideologische Brandstifter wie Sami A. gefährden das friedliche Zusammenleben der Menschen. Wir haben eindeutige Hinweise, dass er mit seinem Gedankengut versucht, junge Menschen zu radikalisieren.“

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Bislang haben die Behörden allerdings kein strafrechtlich relevantes Material gegen den 36-Jährigen in der Hand, der mit der erklärten Absicht zum Technikstudium in die Bundesrepublik eingereist war. Bereits im März 2006 hatte das Bochumer Ausländerbüro Sami A. mit Abschiebung gedroht. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob die Verfügung allerdings als unverhältnismäßig auf.

Einerseits berücksichtigten die Richter, dass Sami A. in Bochum eine eingebürgerte tunesischstämmige Ehefrau sowie drei gemeinsame kleine Kinder mit deutschem Pass hat. Andererseits gebe es auch keine rechtliche Möglichkeit, ihn nach Tunesien abzuschieben.

Die Kammer äußerte sich in ihrem Beschluss vom März 2011 aber „überzeugt, dass der Kläger im Jahr 1999 an einer militärischen Ausbildung bei der Al Kaida in Afghanistan teilgenommen und (...) eine terroristische Vereinigung unterstützt hat“. Von seiner „gegenwärtigen Gefährlichkeit“ sei weiterhin auszugehen. Die Richter sehen sogar „gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass auch über den Aufenthalt in Afghanistan hinaus beim Kläger Verbindungen zu terroristischen Kreisen aufrechterhalten worden sind, die in ihrer Qualität allerdings derzeit noch nicht so verdichtet sind, dass von einer strafrechtlich relevanten Tätigkeit des Klägers ausgegangen werden kann.“

Wie die Stadt Bochum mitteilte, hat sie Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragt. Zurzeit muss sich Sami A. täglich bei der Polizei in Bochum melden und darf die Stadtgrenzen nicht überschreiten. (dpa/abendblatt.de)