Porno-Angebote im Internet sind auch künftig für Minderjährige tabu. Das Bundesverfassungsgericht hat das Porno-Verbot bekräftigt.

Karlsruhe. Mehrere Klagen gegen das Verbot, Porno-Angebote im Internet Minderjährigen zugänglich zu machen, sind beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Verfassungsbeschwerden eines Porno-Anbieters sowie einer Firma und ihres Geschäftsführers, die sogenannte Altersnachweissysteme für solche Internetportale verkauft, sind in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss als unzulässig abgewiesen worden.

Die Beschwerdeführer waren wegen Verbreitung pornografischer Darbietungen verurteilt worden, weil das System, mit dem der Zugang zu dem Portal kontrolliert werden sollte, aus Sicht der Gerichte unzureichend war. In ihren Beschwerden behaupten sie nun, Pornografie bedeute keine Gefährdung für Jugendliche – das habe die neueste Forschung bewiesen. Die Verfassungsrichter erteilten ihnen jedoch eine Absage: Sie hätten diese Behauptung jedenfalls nicht ausreichend begründet. (1 BvR 1231/04, 710/05 u. 1184/08 – Beschluss vom 24. September 2009)

Nach den Worten des Karlsruher Gerichts haben die Beschwerdeführer sich nicht mit den Ergebnissen einer Enquete-Kommission des Bundestags von 1995 auseinandergesetzt, die sich explizit mit dem Thema Jugendschutz im Internet befasst habe. Auch die Vorbereitung einer Gesetzesnovelle von 2003 zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hätte in der Beschwerdeschrift erörtert werden müssen. Weil die Beschwerden damit keine ausreichende Grundlage hatten, wurden sie nicht zur Entscheidung angenommen. (abendblatt.de/dpa)