Die Akten des Verfassungsschutzes zum RAF-Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 bleiben vorerst gesperrt.
Berlin/Karlsruhe. Die Akten des Verfassungsschutzes zum RAF-Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 bleiben vorerst gesperrt. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnte eine Aufhebung des Sperrvermerks ab.
So können die Ermittler die Akten zwar sichten, aber nicht vor Gericht verwerten. Die mutmaßlich in den Fall verwickelte Ex-Terroristin Verena Becker wurde unterdessen nach Berlin verlegt. Schäuble wies mit seiner Entscheidung einen entsprechenden Antrag der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zurück, die die Akten nach neuen Ermittlungsergebnissen verwerten wollte.
Wie das Abendblatt berichtete, hielt das BKA Verena Becker bereits 1977 für die Täterin im Mordfall Buback und hielt das in einem Schaubild fest. Grund war, dass man bei ihrer Verhaftung im Mai 1977 unter anderem die Tatwaffe fand. Auch Haarspuren aus dem bei der Tat getragenen Motorradhelm hielt man damals für identisch mit Spuren aus Beckers Haarbürste. RAF-Forscher Wolfgang Kraushaar weist allerdings darauf hin, dass die Fahnder davon schnell wieder abrückten. Mit den damaligen Methoden ließen sich die Haare nicht zuordnen.