Die frühere Terroristin Birgit Hogefeld darf das Gefängnis tagsüber verlassen. Eine endgültige Entlassung ist aber erst frühestens 2011 möglich.
Frankfurt/Main. Die Festnahme der früheren RAF-Terroristin Birgit Hogelfeld vor 16 Jahren im mecklenburgischen Bad Kleinen war spektuklär. Jetzt ist Hogefeld in den offenen Vollzug verlegt worden. Das hessische Justizministerium bestätigte am Sonntag eine entsprechende Meldung der Berliner „Tageszeitung“ (taz). Unterdessen berichteten die „Stuttgarter Nachrichten“, Ex-RAF-Terrorist Christian Klar habe einem Mithäftling die seit sechs Wochen in Untersuchungshaft sitzende Verena Becker als Mörderin von Generalbundesanwalt Siegfried Buback genannt.
Die jetzt 53-jährige Hogefeld darf seit Mitte August die Justizvollzugsanstalt Frankfurt-Preungesheim tagsüber verlassen, muss die Nächte aber in Gewahrsam verbringen. Nach „taz“-Informationen hat sie Anfang Oktober eine Tätigkeit als Volontärin im Rhein-Main-Gebiet begonnen. Hogefeld war im Juni 1993 festgenommen worden. Nach einem mehrjährigen Prozess wurde sie schließlich 1996 wegen mehrfachen Mordes und Mordversuches zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Noch während des Prozesses rief sie Ende 1996 die RAF öffentlich zur Auflösung auf: Der Kampf sei gescheitert.
2008 lehnte das Oberlandesgericht Frankfurt einen Antrag Hogefelds ab, nach Verbüßung von 15 Jahren Freiheitsstrafe vorzeitig entlassen zu werden. Zugleich legte das Gericht fest, dass sie mindestens 18 Jahre im Gefängnis bleiben muss. Damit kann sie frühestens im Sommer 2011 freigelassen werden. Hogefeld wird der sogenannten „dritten Generation“ der RAF zugerechnet, deren Anschläge in den 80er Jahren bis heute nicht aufgeklärt sind. Unter den Opfern waren anderem 1989 der Chef der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen, und 1991 der Präsident der Treuhandanstalt, Detlev Karsten Rohwedder.
Ein Mithäftling Klars informierte den „Stuttgarter Nachrichten“ zufolge das Bundeskriminalamt über Äußerungen des Ex-Terroristen, wonach Becker auf Buback schoss. Der Anwalt Ekkehard Kiesswetter, der den Mann vertritt, wird zitiert: „Klar hat erklärt, er sei für den Mord an Buback verurteilt worden, habe die Tat aber nicht begangen.“ Der frühere Terrorist, der seit Dezember 2008 wieder auf freien Fuß ist, habe 2004 erzählt, dass Becker am 7. April 1977 in Karlsruhe vom Motorrad aus die tödlichen Schüsse auf Buback und zwei Begleiter abgegeben habe. Er selbst sei an der Tat nicht beteiligt gewesen, habe das aber nicht geleugnet, denn der Anschlag auf den Bundesanwalt sei „ein Ritterschlag“ gewesen.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe erklärte, man überprüfe in allen noch laufenden Ermittlungsverfahren zu den Morden der RAF stets auch neue Hinweise auf Stichhaltigkeit und Glaubhaftigkeit. Der frühere Terrorist habe auch gesagt, er habe 1977 eigenhändig Hanns Martin Schleyer erschossen, hieß es in der Zeitung weiter. Der Mörder des damaligen Arbeitgeberpräsidenten, der sich im Herbst 1977 mehr als 40 Tage lang in der Gewalt der RAF befand, ist ebenso wenig bekannt wie der Bubacks. Ex-Terrorist Peter-Jürgen Boock hatte 2007 erklärt, entweder Rolf Heißler oder Stefan Wisniewski hätten Schleyer getötet.
Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) reagierte laut „Stuttgarter Nachrichten“ skeptisch auf die Angaben. Es gebe immer wieder Wichtigtuer, die sich in den Vordergrund zu spielen versuchten, wird er zitiert.Das Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker wegen des Mordes an Buback und seinen Begleitern war 1980 eingestellt worden. Es wurde 2007 erneut eröffnet. Inzwischen ergab ein Gutachten, dass ihre DNA-Spuren an Bekennerschreiben zum Buback-Mord gefunden wurden. Seit dem 28. August sitzt sie in Untersuchungshaft.