Bundesinnensministerium bestätigt entsprechende Verhandlungen der EU. Bisher gilt in Deutschland ein Arbeitsverbot von zwölf Monaten.
Berlin/Brüssel. Bisher dürfen Asylbewerber in Deutschland frühestens zwölf Monate nach ihrer Ankunft arbeiten. Dieses Arbeitsverbot soll nun gelockert werden. Künftig sollen Flüchtlinge schon nach längstens neun Monaten gestattet werden, zu arbeiten, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums abendblatt.de und bestätigte damit einen Bericht der "Saarbrücker Zeitung".
Wie es aus dem Ministerium heißt, hat der EU-Ministerrat sich auf die Verkürzung des Arbeitsverbotes geeinigt. Jetzt muss noch das Europäische Parlament der Neuregelung zustimmen.
+++FDP und Grüne wollen Arbeitserlaubnis für Asylbewerber+++
Zurzeit wird auf EU-Ebene über ein gemeinsames europäisches Asylsystem verhandelt. Ein Teil dieser Verhandlungen ist die sogenannte Aufnahmerichtlinie, unter die auch der Punkt Arbeitserlaubnis, beziehungsweise der Zeitraum des Arbeitsverbotes fällt.
Wie aus Berlin zu hören ist, wollte der EU eine Verkürzung des Arbeitsverbotes auf sechs Monate, Deutschland wollte bei der bisherigen Regelung von zwölf Monaten bleiben, einem Kompromiss aber letztlich zugestimmt. Nun steht die Einigung von neun Monaten als maximales Arbeitsverbot von Asylbewerbern. Jedem Land ist es freigestellt, unter dieser Frist zu bleiben.
Das Bundesinnenministerium rechnet allerdings nicht mit einer schnellen Umsetzung der Richtlinie. Nach der Zustimmung des Parlamentes würden noch Übergangsfristen erarbeitet werden. "Die Neuerung ist eher eine mittel- bis langfristige Lösung", heißt es aus dem Ministerium.
+++Asylbewerber bekommen mehr Geld+++
Wegen strengen Auflagen ist in Deutschland die Zahl der arbeitenden Asylbewerber allerdings sehr niedrig. Nach aktuell verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamtes hatten im Jahr 2010 von rund 130.300 Flüchtlingen mit Anspruch auf Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur 3,7 Prozent einen Job. Das waren 4.821 Personen. Davon wiederum arbeitete nur etwa jeder dritte in Vollzeit, der Rest ging einer Teilzeitbeschäftigung nach.
In Deutschland besteht derzeit für Asylbewerber nach dem Jahr Arbeitsverbot zudem ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang. Die Bundesagentur für Arbeit stimmt einer Arbeitsaufnahme nur zu, wenn die betreffende Stelle nicht durch einen deutschen oder EU-Bürger besetzt werden kann. Geduldete Ausländer, die nicht abgeschoben werden könne, bekommen erst nach vier Jahren einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. (Mit Material von epd)