Im Bundeskabinett gibt es den sogenannten Vizekanzler eigentlich gar nicht. Der offizielle Titel lautet Stellvertreter des Bundeskanzlers. Artikel 69, Paragraf 1 des Grundgesetzes bestimmt: "Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter." Vizekanzler kann also nur werden, wer ein Ministeramt hat.
In Paragraf 8 der Geschäftsordnung der Bundesregierung heißt es: "Ist der Bundeskanzler an der Wahrnehmung der Geschäfte allgemein verhindert, so vertritt ihn der gemäß Artikel 69 des Grundgesetzes zu seinem Stellvertreter ernannte Bundesminister."
Im Gegensatz zu anderen Demokratien ist der Vizekanzlerposten kein Amt mit politischer Macht. Stirbt der Regierungschef, übernimmt der Stellvertreter nur für eine kurze Zeit dessen Aufgabe einschließlich der Richtlinienkompetenz. In den USA wird der Vizepräsident nach dem plötzlichen Tod des Präsidenten unverzüglich als neuer Staats- und Regierungschef vereidigt.