EU-Richter rügen: Deutsche Sicherungsverwahrung verstößt gegen Menschenrechte
Straßburg/Hamburg. Die in Deutschland mögliche nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung gegen gefährliche, in Haft befindliche Gewaltverbrecher verstößt gegen die Menschenrechte und ist unzulässig. Schon zum zweiten Mal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg diese Praxis gerügt. Eine Sicherungsverwahrung müsse schon bei der Verurteilung ausgesprochen werden. Die Richter gaben vier Sexualstraftätern recht. Sie erhalten insgesamt 125 000 Euro Schmerzensgeld, das der Steuerzahler aufbringen muss.
CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach kritisierte das Urteil scharf: "Es steht im Gegensatz zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das zu Recht eine nachträgliche Sicherungsverwahrung erlaubt", sagte Bosbach dem Abendblatt. In manchen Fällen könne ein Richter bei der Urteilsverkündung nicht wissen, dass "ein Schwerverbrecher in der Haft jede Therapie ablehnen wird und deshalb eine Gefahr für die Öffentlichkeit ist".
Hamburgs Justizsenator Heino Vahldieck (CDU) stellte gestern den neuen Trakt für Sicherungsverwahrte in der JVA Fuhlsbüttel vor. Bislang waren Verwahrte im normalen Strafvollzug untergebracht.