Die schwarz-gelbe Koalition streitet über Mindestlöhne für Zeitarbeiter. Der Handwerksverband will Missbrauch von Leiharbeit eindämmen.
Berlin. Im koalitionsinternen Streit um einen Mindestlohn für Zeitarbeiter hofft Arbeitsministerin Ursula von der Leyen auf eine schnelle Einigung. "Ich wünsche mir, dass wir die Beratungen noch in diesem Jahr zum Abschluss bringen", sagte die CDU-Ministerin. Hintergrund ist, dass der deutsche Arbeitsmarkt im kommenden Mai für Beschäftigte aus den Ländern geöffnet wird, die 2004 der EU beigetreten sind - also Polen, Tschechien oder andere Staaten in Osteuropa. Die Befürchtungen sind, dass dann Zeitarbeiter mit ausländischen Tarifverträgen eine Billigkonkurrenz für deutsche Betriebe darstellen könnten. Die FDP wehrt sich jedoch gegen einen Mindestlohn - jedenfalls bislang.
Die Liberalen hatten bei diesem Thema gestern mit widersprüchlichen Signalen für Verwirrung gesorgt. Wie die "Rheinische Post" berichtete, habe die FDP Kompromissbereitschaft signalisiert. "Wenn die Union auf einem Zeitarbeits-Mindestlohn beharrt, wollen wir uns dem nicht in den Weg stellen", wurde der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb, zitiert. Kolb selbst relativierte seine Aussage jedoch später am Nachmittag. "Eine Zustimmung der FDP zu einem Mindestlohn für die Zeitarbeit gibt es nicht", ließ Kolb via Pressemitteilung verlauten. Die grundsätzliche Gesprächsbereitschaft seiner Partei hieße nicht, "dass wir von unserer bisherigen Position abweichen". Statt eines Mindestlohns hatte die FDP bisher dafür geworben, die Bezahlung von Zeitarbeitern nach längerer Einsatzdauer an die der Stammbelegschaft anzugleichen. Die Gefahr von Lohndumping sieht die Partei nicht.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sprach sich gestern sowohl für einen Mindestlohn als auch an eine Angleichung der Löhne aus. Der Generalsekretär des ZDH, Holger Schwannecke, sagte dem Abendblatt: "Das Handwerk sieht die Notwendigkeit, den missbräuchlichen Einsatz von Zeitarbeit zu verhindern. Dazu bedarf es nicht nur der Einführung eines Mindestlohns in der Zeitarbeitsbranche." Erforderlich sei darüber hinaus jedoch auch eine Klarstellung im Arbeitnehmerentsendegesetz, die ein Unterlaufen von bestehenden Branchenmindestlöhnen durch Zeitarbeitnehmer unterbinde. "Wenn Zeitarbeitnehmer Tätigkeiten in Branchen mit einem tariflichen Mindestlohn erbringen, dann müssen diese tariflichen Löhne Bestand haben und dürfen nicht unterlaufen werden", betonte Schwannecke. Dies gelte beispielsweise im Bereich der Maler und Lackierer, der Gebäudereiniger und der Textilreiniger, wo es bereits einen tariflichen Mindestlohn gebe.
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt unterstützte den Vorschlag von der Leyens, "den in Deutschland faktisch bereits bestehenden flächendeckenden Mindestlohn für die Zeitarbeit ab Mai 2011 auch auf ausländische Anbieter zu erstrecken". Er warnte jedoch davor, zu weitgehende Forderungen nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit zu stellen.