Die Gewerbesteuer soll bleiben. Kommunen sollen außerdem künftig einen Zuschlag auf die Einkommenssteuer erheben dürfen.
Frankfurt. Die Gewerbesteuer soll bleiben, die Kommunen dürfen Zuschläge erheben: Städtetagspräsidentin Petra Roth hat die Zusage von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Entlastung der Kommunen bei Sozialausgaben und zum vorläufigen Erhalt der Gewerbesteuer begrüßt. „Die Städte schöpfen in ihrer schwersten Finanzkrise Hoffnung“, erklärte die Frankfurter Oberbürgermeisterin am Freitag. Es komme Bewegung in die Debatte um eine Reform der Kommunalfinanzen.
Schäuble und die Kommunalverbände verhandeln seit Monaten über Neuordnung der Gemeindefinanzen. Auf dem Tisch liegt inzwischen eine Paketlösung. Sie sieht im Kern vor, dass zum einen die Gewerbesteuer vorläufig nicht ersetzt wird. Zum anderen soll jede Kommune künftig einen Zuschlag auf die Einkommensteuer erheben dürfen. Die Höhe dieser kommunalen Einkommensteuer könnte jede Gemeinde innerhalb einer Bandbreite selbst bestimmen. Schließlich ist der Bund grundsätzlich bereit, Aufwendungen der Kommunen für Sozialleistungen zu übernehmen – etwa die Kosten für die Grundsicherung.
Über dieses Paket soll nun weiter verhandelt werden. „Das Angebot steht“, sagte Schäubles Sprecher Michael Offer in Berlin. Er sei zuversichtlich, dass es am Ende ein Ergebnis geben werde. Offen ist allerdings, ob auch die FDP ein solches Paket mitträgt. Sie warnt vor übereilten Beschlüssen und pocht weiter darauf, die Gewerbesteuer auf den Prüfstand zu stellen und zu ersetzen. Ein Zuschlagsrecht allerdings entspräche den FDP-Forderungen.
Der Einzelhandel sprach von einem Trauerspiel. Die Gewerbesteuer sei nicht zukunftsfähig. Dies sehen auch andere Wirtschaftsverbände so.
Roth sprach dagegen von einem Lichtblick und betonte: „Die Gewerbesteuer als wichtigste Steuer der Städte soll bis auf weiteres weder abgeschafft noch geschwächt werden.“ Zudem sei eine Entlastung der Kommunen von Sozialausgaben geplant und zwar ohne eine Verknüpfung mit der Reform der Gewerbesteuer. Der Vorschlag, auf den kommunalen Anteil an der Einkommensteuer einen Zuschlag zu erheben, werde aber sorgfältig geprüft.
In der Debatte über die Zukunft der Gewerbesteuer verweist das Finanzministerium auf ein sinkendes Aufkommen im Zusammenhang mit der Verrechnung hoher Verlustvorträge von Unternehmen. Diese können aufgelaufene Verluste mit Gewinnen verrechnen und so die Steuerlast stark senken – was wiederum das Gewerbesteueraufkommen mindert. So schieben deutsche Unternehmen rund 500 Milliarden Euro Verluste auch aus früheren Zeiten vor sich her, die sie verrechnen können. Dies ist aber schon länger bekannt und praktisch "eingepreist“. Auch Union und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Regeln zur Verlustverrechnung "neu zu strukturieren“. Hinzu kommen aber noch drohende erhebliche Steuerausfälle aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Verrechnung von Verlusten von Auslandstöchtern deutscher Unternehmen. Hier soll es um einen Betrag von weniger als 20 Milliarden Euro gehen.
Schäuble hatte in einer gemeinsamen Erklärung mit den Kommunalverbänden am Vortag betont, dass im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer auch die Gewerbesteuer in der gegenwärtigen Form wegen der Verrechnung hoher Verlustvorträge sowie nach neuer Rechtsprechung der Prüfung bedürfe. Gegebenenfalls müssten daraus entsprechende Konsequenzen gezogen werden.