Über die geplante Kürzung der Solarförderung wird heute im Umweltausschuss debattiert. Union und FDP wollen das vor zehn Jahren in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ändern. Umstritten ist nicht die Reduzierung der Förderung, sondern Umfang und Zeitpunkt der Absenkungen. Das EEG soll die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen fördern. Es dient dem Klimaschutz und soll die Abhängigkeit von Energieträgern wie Erdöl, Erdgas, Kohle oder Kernkraft verringern. Das Gesetz wurde von 47 Staaten übernommen. Es garantiert den Betreibern 15 bis 20 Jahre lang einen festen Vergütungssatz und verpflichtet die Netzbetreiber zu dessen vorrangiger Abnahme. Die Höhe der Vergütungen differieren nach Technologien (Wasser, Wind, Sonne, Biomasse) und Standorten. Der Fördersatz sinkt jährlich. Bei der Photovoltaik sind es im Schnitt zehn Prozent, das Ministerium will die Vergütungen zum 1. Juni 2010 um 15 oder 16 Prozent senken. Der Bundestag soll das Gesetz in der ersten Maiwoche beschließen. Die EEG-Novellierung 2008 hatte das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland bis 2020 auf mindestens 30 Prozent zu erhöhen.

Die Anhörung wird ab 17.30 Uhr im Parlamentsfernsehen im Internet auf www.bundestag.de übertragen.