Hamburg. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich dafür ausgesprochen, auf manche Anti-Terror-Gesetze zu verzichten. "Wir werden die Terrorismusbekämpfungsgesetze in dieser Wahlperiode grundlegend überprüfen", kündigte sie im Hamburger Abendblatt an. "Einige dieser Gesetze sind befristet. Wir dürfen sie nicht automatisch verlängern, sondern müssen schauen, welche Vorschriften wir auslaufen lassen können." Leutheusser-Schnarrenberger forderte: "Wir brauchen eine ehrliche, an Tatsachen orientierte Evaluierung: Welche Maßnahme zur Terrorabwehr hat überhaupt etwas gebracht, und was hat man nur im Gesetz stehen?"
Union und FDP hätten verabredet, "mit dem Stakkato immer neuer Sicherheitsgesetze aufzuhören", fügte die Ministerin hinzu. "Wir müssen vielmehr untersuchen, welche Teile der Anti-Terror-Pakete, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet wurden, noch gebraucht werden." Leutheusser-Schnarrenberger kündigte an, auch das Bundeskriminalamtsgesetz unter die Lupe zu nehmen. Die schwarz-gelbe Koalition wolle "auf Grundlage der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung das BKA-Gesetz daraufhin überprüfen, ob und inwieweit der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung verbessert werden muss", sagte sie.
Das BKA-Gesetz, war Ende 2008 reformiert worden. Es verleiht dem Bundeskriminalamt Befugnisse in der Terrorabwehr und sieht unter anderem die Möglichkeit der Online-Durchsuchung von Rechnern vor. Es erlaubt dem BKA auch, von Telekommunikationsdienstleistern Verbindungsdaten abzufragen. Ein weiteres Gesetz, das die Anbieter zu dieser Datenspeicherung verpflichtet, war im März vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden.