Die Pauschalen für Hartz-IV-Familien sollen fallen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert Ursula von der Leyens Hilfskonzept.
Berlin. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat bei der Neuregelung der Förderleistungen für Kinder aus Hartz-IV-Familien den weitgehenden Abschied von Pauschalen verlangt. So nutzten zum Beispiel die bisher im monatlichen Regelsatz enthaltenen Pauschalen von 42 Cent für ein Kinderfahrrad oder 4,23 Euro für Nachhilfe betroffenen Eltern dann wenig, wenn die Aufwendungen tatsächlich anfielen, sagte Verbands-Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. „Da müssen die Eltern schon von der Geburt an die Pauschale ansparen, wenn zur Einschulung das Fahrrad da sein soll.“
Der Verband legte ein umfassendes Konzept zur Neugestaltung der Regelsätze für Kinder aus Hartz-IV-Familien vor. Neben dem Regelsatz für den laufenden Bedarf (wie Nahrung und Kleidung) und dem Recht auf einmalige Leistungen (wie Einschulungskosten oder Bett und Fahrrad) fordert der Verband insbesondere einen Rechtsanspruch für alle Kinder auf Angebote der Jugendarbeit. Die Zuständigkeit für diese Förderangebote solle bei den Kommunen, nicht bei den Jobcentern liegen.
„Es macht keinen Sinn, Gutscheine oder Chipkarten zu verteilen, die vor Ort nirgendwo eingelöst werden können“, kritisierte Schneider. In der Jugendarbeit vor Ort würden immer mehr Einrichtungen geschlossen und Stellen abgebaut.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will neben den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderungen bei den finanziellen Zuwendungen eine Bildungs-Chipkarte einführen, mit der Kinder kostenlos Museen oder Freibäder besuchen können und von der etwa Beiträge für Sportvereine oder Nachhilfe abgebucht werden können. Für das nächste Jahr strebt von der Leyen Modellversuche in ausgesuchten Regionen an. Ein erstes Gespräch mit den betroffenen Fachministern der Länder ist für diesen Freitag in Berlin geplant.
Unterdessen wurde bekannt, dass es Pläne für Hartz-IV-Empfänger gibt, damit sie ab 2011 keine Zusatzbeiträge mehr an ihre Krankenkasse zahlen müssen. Wie die „Rheinischen Post“ berichtet, sollen auch Empfänger von Arbeitslosengeld I, Bezieher von Unterhaltsgeld, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Sozialhilfeempfänger die Zusatzbeiträge nicht entrichten müssen. Nur wenn ihre Kasse einen Zusatzbeitrag verlangt, der über dem Durchschnitt liegt, werden sie anteilig zur Kasse gebeten.