Die Regierung strebt nicht nur bei der Abstimmung über den Fiskalpakt, sondern auch zum EU-Rettungsschirm ESM eine Zweidrittelmehrheit an.
Berlin. Die Bundesregierung strebt auch bei den Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat über den dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM am Freitag eine Zweidrittelmehrheit an. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Montag in Berlin, der ESM-Vertrag sei für die Regierung so wichtig, dass sie jedem etwaigen Verfassungsrisiko aus dem Weg gehen wolle. Bisher sollte der ESM-Vertrag nur mit einfacher Mehrheit ratifiziert werden. Für den parallel zur Abstimmung gestellten EU-Fiskalpakt wird bereits eine Zweidrittelmehrheit angestrebt.
Eine Verabschiedung des ESM-Vertrages mit der für Verfassungsänderungen notwendigen Zweidrittelmehrheit könnte Einfluss haben auf die angekündigten Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Unter anderem hatte die Linke angekündigt, nach dem Beschluss in Karlsruhe zu klagen. Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte am Wochenende empfohlen, auch den ESM-Vertrag mit der breiten Mehrheit zu beschließen.
+++ Fiskalpakt, ESM - was hinter den Begriffen steckt +++
Occupy schießt vor Schloss Bellevue mit Grundgesetzen
Demonstranten der Occupy-Bewegung haben unterdessen mit einem Katapult Grundgesetze auf Schloss Bellevue geschossen. Mit der Aktion am Montagvormittag protestierten rund 20 Aktivisten gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM. "Sie können ESM und Fiskalpakt stoppen“, appellierten sie in einem Brief an Bundespräsident Joachim Gauck. "Fordern Sie die Politik, die bisher bloß auf die Märkte reagiert, dazu auf, endlich im Sinne der Menschen zu agieren!“
Die zum Teil als Ritter verkleideten Demonstranten bauten ihr hölzernes Katapult an der Straße vor dem Amtssitz des Bundespräsidenten auf. Die abgeschossenen Gesetzbücher kamen nicht weit – sie landeten noch vor dem Schlosszaun auf dem Rasen.
Am Freitag wollen Bundestag und Bundesrat die Gesetze zu ESM und Fiskalpakt beschließen. Die Gesetze können aber erst in Kraft treten, wenn Gauck sie unterschrieben hat. Auf Wunsch des Bundesverfassungsgerichts will er aber zunächst drohende Klagen abwarten. (dpa/rtr)