Das von Fluglärm-Gegnern auch in München und Berlin mit Spannung erwartete Urteil wird heute gegen 10 Uhr in Leipzig gesprochen.
Leipzig/Frankfurt. Das mit Spannung erwartete Urteil zum Ausbau des Frankfurter Flughafens wird voraussichtlich am heutigen Mittwoch gegen 10 Uhr vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gefällt. Hauptstreitpunkt ist dabei die Frage der Nachtflüge. In der Ausbaugenehmigung für das wichtigste deutsche Luftverkehrs-Drehkreuz hatte das Bundesland Hessen durchschnittlich 17 Ausnahmen vom Nachtflugverbot zwischen 23.00 und 5.00 Uhr zugelassen. In der mündlichen Verhandlung am 13. und 14. März hatten die Leipziger Bundesrichter Zweifel daran erkennen lassen.
+++Tausende Menschen protestieren gegen Fluglärm+++
+++Nachtflugverbot für Frankfurter Flughafen greifbar nah+++
Zuvor hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel die Regelung gekippt, das Land Hessen war daraufhin in Revision gegangen. Fluggesellschaften und der Flughafenbetreiber Fraport halten vor allem wegen des Frachtverkehrs Nachtflüge für notwendig, Anwohner klagen dagegen über den nächtlichen Fluglärm. Derzeit gilt am Frankfurter Flughafen ein vorläufiges Nachtflugverbot. Im Oktober ging in Frankfurt eine neue Landebahn in Betrieb, sie verteilt den Lärm in der Region neu.
Auch in weiteren Städten schauen Fluglärm-Gegner heute gebannt nach Leipzig: Derzeit gibt es etwa in München und Berlin Proteste gegen Ausbau-Projekte und wachsenden Lärm. Im Herbst hatte das Bundesverwaltungsgericht die geplante Nachtflugregelung am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg bestätigt. Demnach sind dort zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5.00 und 6.00 Uhr durchschnittlich 77 Starts und Landungen erlaubt, maximal 103. Von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr gilt ein weitgehendes Nachtflugverbot.