Das Volksbegehren „Initiative für ein Nachtflugverbot“ zielt auf ein striktes Flugverbot zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens ab.
Berlin. Der Berliner Senat hat seine ablehnende Haltung zum Volksbegehren Nachtflugverbot am neuen Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld bekräftigt. „Das Volksbegehren ist zulässig, wird aber nicht übernommen vom Senat“, sagte Verkehrssenator Michael Müller (SPD) am Mittwoch bei einer Anhörung im Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses. Das Volksbegehren „Initiative für ein Nachtflugverbot“ zielt auf ein striktes Flugverbot zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens ab. Die Initiatoren hatten im vergangenen November 28 000 Unterschriften übergeben. Sie wollen weiterhin einen Volksentscheid erreichen, um ein politisches Signal zu setzen, wie eine Sprecherin im Verkehrsausschuss ankündigte.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte entschieden, dass an dem neuen Airport zwischen 0.00 und 5.00 Uhr nicht geflogen werden darf. Zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5.00 und 6.00 Uhr sind nach dieser Entscheidung durchschnittlich 77 Starts und Landungen zulässig, maximal 103. Müller sprach im Verkehrsausschuss von einem vernünftigen Kompromiss. Er betonte, dass ein Volksentscheid auch im Fall eines Abstimmungserfolges keine bindenden Konsequenzen haben würde.
Flughafenchef Rainer Schwarz sagte vor den Abgeordneten, dass der Sommerflugplan nur 40 Flugbewegungen in den Randzeiten am späten Abend und frühen Morgen erwarten lasse. Davon würden 33 Starts und Landungen auf die Stunde zwischen 22.00 und 23.00 Uhr entfallen. Die Flughafengesellschaft prüfe derzeit, ob sie morgens vielleicht auf eine Startbahn verzichten könne.
Scharfe Kontroversen entzündeten sich in der Anhörung beim Thema Schallschutz in den Anrainergemeinden des neuen Flughafens, der am 3. Juni in Betrieb gehen soll. Nach Angaben von Schwarz hat die Flughafengesellschaft die rund 13 500 eingegangenen Anträge auf Kostenübernahme von Schallschutzfenstern bis auf etwa 300 abgearbeitet. Der Flughafenchef räumte aber ein, dass bislang erst ein Bruchteil der Betroffenen die Fenster auch schon eingebaut habe. Juristisch sei das Thema aber durch, meinte Schwarz.
Vertreter von Bürgerinitiativen warfen dem Flughafen hingegen falsches Spiel vor. Nach ihrer Darstellung haben viele Betroffene die angebotenen Kostenerstattungsverträge nicht unterschrieben, weil sie damit auf weitere Ansprüche verzichten müssten. Voraussichtlich würden Gerichte angerufen werden müssen, damit festgelegt werden könne, was an Schallschutzauflagen zu erfüllen ist. Eigentlich dürfe es keine Inbetriebnahme des Flughafens geben, bevor es einen Lärmschutz gibt, sagte die Einreicherin des Volksbegehrens Nachtflugverbot. Die Initiativen warfen Schwarz vor, auf eine Absenkung von Schallschutzstandards hinzuarbeiten.
Auch die Grünen-Fraktion im Brandenburger Landtag dringt auf kompletten Lärmschutz noch vor Inbetriebnahme des neuen Großflughafens Berlin-Brandenburg am 3. Juni. Das Verkehrsministerium müsse nun die Reißleine ziehen und dafür sorgen, dass bis zum Einbau aller Lärmschutzmaßnahmen zumindest nicht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr geflogen werden dürfe, forderte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion, Michael Jungclaus, am Mittwoch. (dpa)