Im Jahr erwirbt ein Minijobber einen Rentenanspruch von 3,11 Euro pro Monat. Nach 45 Jahren betrage der Anspruch nur 139,95 Euro.
München. Frauen in Minijobs sind stark von Altersarmut bedroht. Berichten der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochsausgabe) zufolge, erwirbt ein Minijobber, der ein Jahr lang tätig ist, einen Rentenanspruch von 3,11 Euro pro Monat. Nach 45 Versicherungsjahren betrage der Anspruch auf Altersgeld auf Grundlage der heutigen Werte nur 139,95 Euro.
Den Angaben nach haben 7,4 Millionen Menschen in Deutschland eine Stelle auf 400-Euro-Basis, für die sie keine Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen. Mitte 2011 waren davon knapp 4,65 Millionen weiblich, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervorgeht. Gut zwei Drittel der Frauen hätten ausschließlich diesen Minijob.
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Etwas besser sehen dem Bericht zufolge die Zahlen aus, wenn der Minijobber den pauschalen Rentenbeitrag des Arbeitgebers in Höhe von 15 auf die derzeit geltenden 19,6 Prozent aufstockt. Nach 45 Versicherungsjahren betrage der Rentenanspruch dann 182,70 Euro. Diese Möglichkeit würden die Beschäftigten jedoch nur selten in Anspruch nehmen, obwohl sie damit auch Schutz bei Erwerbsminderung erhalten. So hätten bei den Frauen mit 400-Euro-Jobs 2010 nur 6,9 Prozent aufgestockt.
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Das Arbeitsministerium warnte davor, die Zahlen überzubewerten: „Geringe Renten sind kein Indiz für geringe Gesamteinkommen im Alter.“ Demnach betrage die Altersrente von Frauen im Durchschnitt 535 Euro. Da aber andere Einkünfte hinzukämen, liege das Nettogesamteinkommen von alleinstehenden Frauen im Alter bei 1.188 Euro. Rentnerehepaaren stehen demnach sogar netto 2.248 Euro zur Verfügung.
Die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Yvonne Ploetz, sagte indes: „Die Altersvorsorge von Frauen bleibt alarmierend.“ Auch die von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) geplante Zuschussrente gebe keine Entwarnung. (epd)