Einen Monat nach Beginn der Kredit- und Medienaffäre beginnt der Rückhalt für Bundespräsident Christian Wulff in der Union zu bröckeln. Erstmals kommen jetzt auch aus den Reihen der CDU Forderungen nach einem Amtsverzicht Wulffs.
Berlin. Einen Monat nach Beginn der Kredit- und Medienaffäre beginnt der Rückhalt für Bundespräsident Christian Wulff in der Union zu bröckeln. Erstmals kommen jetzt auch aus den Reihen der CDU Forderungen nach einem Amtsverzicht Wulffs. Bislang hatte vor allem die Opposition dem Staatsoberhaupt einen Rücktritt nahegelegt. Unterdessen wurden weitere Vorwürfe wegen des umstrittenen Hauskredits laut.
Der traditionelle Neujahrsempfang des Bundespräsidenten in Schloss Bellevue wurde am Donnerstag von zwei prominenten Absagen überschattet. Sowohl Transparency International als auch der Deutsche Journalisten-Verband warfen Wulff mangelnde Transparenz vor und blieben der Veranstaltung fern. CDU-Fraktionsgeschäftsführer Peter Altmeier nannte auf „Spiegel Online“ den Boykott „stillos und falsch“.
Unions-Fraktionschef Volker Kauder stemmte sich derweil gegen Spekulationen über eine mögliche Nachfolge für Wulff. „Das ist Quatsch, der sich nicht toppen lässt“, sagte der CDU-Politiker den „Kieler Nachrichten“ (Freitagausgabe). Damit reagierte er auf Berichte, wonach es in der Union Überlegungen gebe, Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) bei einem Rücktritt Wulffs das höchste Staatsamt anzuvertrauen.
Dennoch werden in der Union Zweifel öffentlich, ob Wulff im Amt zu halten ist. Nach dem CDU-Parlamentarier Karl-Georg Wellmann sprach sich am Donnerstag auch der Brandenburger CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Georg von der Marwitz für einen Rücktritt des Präsidenten aus. An die Adresse Wulffs gerichtet sagte von der Marwitz dem Berliner „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe): „Aufgrund der unwürdigen Diskussion der vergangenen Wochen müssen Konsequenzen gezogen werden.“ Wellmann hatte am Mittwoch als erster Unions-Abgeordneter von einem Rücktritt gesprochen.
Unions-Fraktionschef Kauder widersprach Berichten, wonach es wachsenden Unmut über Wulff unter den Abgeordneten gebe. Der Zeitung „Die Welt“ (Freitagausgabe) sagte der CDU-Politiker: „Die Fraktion vertraut wie die Bundeskanzlerin dem Bundespräsidenten.“ Wellmann sagte hingegen der Zeitung „B.Z.“ (Freitagausgabe) mit Blick auf seine Forderung: „Ich habe dazu viel Zustimmung erfahren aus der Partei und von einigen Kollegen aus dem Bundestag. Die erklärten: Endlich sagt das mal einer. Viele denken so.“
Nicht ganz so weit wollte CDU-Bundesvorstandsmitglied Armin Laschet gehen. Im WDR-Hörfunk stützte er aber die Position von Altmaier, der Wulff zu mehr Transparenz aufgefordert hatte. Wenn dies nicht geschieht, werde die Debatte über Wulff weitergehen, warnte Laschet. Für den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) ist die anhaltende Diskussion über den Präsidenten indes „scheinheilig“. Die Beurteilung der Arbeit des Bundespräsidenten sei nicht von der Kreditaffäre abhängig, sagte er in Wiesbaden.
Nach den Streitereien über die ersten Kreditgeber für Wulffs 500.000-Euro-Darlehen rücken nun die Bedingungen für den BW-Bank-Kredit wieder in den Vordergrund. Einem Gutachten für das ARD-Politmagazin „Monitor“ zufolge gewährte die Stuttgarter BW-Bank dem damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten eine Finanzierung, die „sehr deutlich unter den normalen Konditionen für andere Kreditnehmer“ vergleichbaren Einkommens und vergleichbarer Sicherheiten lag. Der Abschlag sei verglichen mit den Effektivsätzen für variable Wohnungsbaukredite sogar „extrem“.
Unterdessen wollen die „Bild“-Zeitung, die „Welt“, die „Financial Times Deutschland“ sowie die „Berliner Zeitung“ und die „Frankfurter Rundschau“ den Anwalt Wulffs von seiner Verschwiegenheitspflicht im Zusammenhang mit Medienanfragen entbinden. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ stellte es dem Anwalt ebenfalls frei, den Schriftwechsel zu veröffentlichen. Der „Focus“ indes will sich dem nicht anschließen.
Damit könnte Wulffs Anwalt Gernot Lehr zumindest einen Teil der rund 500 Medienanfragen und die dazu gehörigen Antworten veröffentlichen. Lehr hatte am Mittwoch mitgeteilt, seine Kanzlei sei „aus Rechtsgründen daran gehindert“, den im Mandantenauftrag geführten Schriftverkehr und die Gespräche zwischen Anwälten und Dritten wegen der anwaltliche Verschwiegenheitspflicht zu veröffentlichen.
Mit Material von dapd