Auch Reform der Jobcenter beschlossen. Erleichterung für Langzeitarbeitslose
Berlin. Wehrpflichtige müssen vom 1. Juli an nur noch ein halbes Jahr zur Bundeswehr, auch der Zivildienst dauert künftig nur noch sechs statt neun Monate. Mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP verabschiedete der Bundestag gestern Abend die umstrittene Reform, die erstmals auch eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes vorsieht. Die Opposition wandte sich geschlossen gegen das Gesetz. Sie warf der Regierung vor, angesichts der Debatte über eine komplette Abschaffung der Wehrpflicht sei die Verkürzung des Wehrdienstes eine überstürzte Aktion.
Angesichts leerer Staatskassen hatte das Kabinett auf seiner jüngsten Sparklausur eine Reduzierung der Bundeswehr um bis zu 40 000 Zeit- und Berufssoldaten beschlossen.Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ist der Auffassung, dass unter diesen Umständen die Wehrpflicht in ihrer jetzigen Form nicht mehr aufrechtzuerhalten ist. Im September will er ein Konzept für eine Strukturreform der Bundeswehr vorlegen. Ähnlich umstritten ist die gleichzeitige Verkürzung des Zivildienstes. Wohlfahrtsverbände befürchten personelle Engpässe in ihren Einrichtungen. Deshalb gibt es künftig eine Option auf Verlängerung des Zivildienstes. Zudem will die schwarz-gelbe Koalition die Attraktivität von Freiwilligendiensten erhöhen.
Das jahrelange Tauziehen um den Erhalt der Jobcenter zur Betreuung von Millionen Langzeitarbeitslosen aus einer Hand ist dagegen beendet. Die erforderliche Grundgesetzänderung wurde mit der nötigen Zweidrittelmehrheit beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 415 Abgeordnete dafür, 71 Parlamentarier stimmten dagegen. Die Neuregelung bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrats, der am 9. Juli entscheiden wird.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 entschieden, dass es für die gemischten Zuständigkeiten im Grundgesetz keine Grundlage gebe, und eine Neuregelung bis Ende 2010 gefordert. Die Jobcenter betreuen derzeit rund 6,9 Millionen Erwachsene und Kinder, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) erhalten. Die Gesetzesnovelle stellt die gemeinsame Betreuung der Hartz-IV-Empfänger durch Kommunen und Arbeitsagenturen sicher.