Nicht jedem ist der Wechsel zuzumuten: Unter Umständen zahlt die Behörde die Extraprämie für Hartz-IV-Empfänger.
Berlin. Die Jobcenter übernehmen für Hartz-IV-Empfänger in bestimmten Fällen die Zusatzbeiträge zu ihrer Krankenkasse. Dies teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen mit. Den Angaben zufolge wird der zusätzliche Beitrag, der derzeit bei den meisten Kassen acht Euro beträgt, dann übernommen, wenn dem Hartz-IV-Empfänger ein Wechsel zu einer anderen Kasse nicht zugemutet werden kann.
Erhebt eine Kasse Zusatzbeiträge, hat jeder Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Das Bundesarbeitsministerium hat den Jobcentern Entscheidungshilfen zur Verfügung gestellt. Nicht zumutbar ist der Wechsel, wenn die neue Krankenkasse dem Betroffenen nicht die gleichen Leistungen anbieten kann wie seine bisherige Kasse. Das kann der Fall sein, wenn er in einem besonderen Programm versorgt wird, beispielsweise als Diabetiker, oder sich bei einem Hausarzt eingeschrieben hat, um die Praxisgebühr zu sparen. (epd/abendblatt.de)