Zeigen sich Steuersünder an, schützt sie das vor Strafen. Diese Regelung müsse weg, fordert SPD-Chef Gabriel. Er macht Vorschläge für eine neue.
Hamburg. Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hat seine Pläne für eine Verschärfung des Steuerstrafrechts konkretisiert. „Wir brauchen eine Verschärfung der Strafen für Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen“, sagte Gabriel dem „Hamburger Abendblatt“ (Mittwochausgabe). „Wer Steuern in Höhe von 500.000 Euro hinterzieht, muss mit einer Strafe von mindestens zwei Jahren bestraft werden. Dann ist klar: Wer mehr als 500.000 Euro Steuern hinterzieht, kann nicht auf eine Bewährungsstrafe hoffen. Solche Steuersünder gehören hinter Gitter.“
Darüber hinaus forderte Gabriel eine Vermögensstrafe. „Wer Steuern hinterzieht, sollte das Doppelte des hinterzogenen Betrags als Strafe zahlen müssen“, schlug er vor. „Die wahren Sozialbetrüger sind doch die, die ihre Kinder in Deutschland kostenlos in die Schule schicken, die gerne hoch subventionierte Theater besuchen und von unserer guten Infrastruktur profitieren und ihr Geld dann am Fiskus vorbei ins Ausland schaffen.“ Auch das Strafmaß müsse deutlich machen, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt sei.
Außerdem müsse „die absurde Regelung weg, nach der derjenige, der sich selbst anzeigt, straffrei bleibt“, fügte Gabriel hinzu. „In keinem anderen Bereich gibt es eine auch nur ansatzweise so großzügige Vorschrift. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen zeigen doch: Wer sich mit einer Selbstanzeige ans Finanzamt wendet, hat, weiß, dass sein Name auf irgendeiner CDs ist.“
Hunderte Steuerhinterzieher reißen zurzeit die Reißleine: Seitdem bekannt wurde, dass die Bundesregierung eine CD mit Daten von Steuersündern kaufen will , zeigen sie sich selbst an. Sie hoffen auf diese Weise straffrei davonzukommen. Vor Gabriel forderte auch der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) Steuerhinterzieher auch dann zu bestrafen, wenn sie sich selbst anzeigen. „Steuerhinterziehung ist soziales Schmarotzertum. Sie muss konsequent verfolgt werden“, sagte er der „Frankfurter Rundschau“. Der Staat dürfe sich seinen Anspruch, Unrecht zu bestrafen, nicht abkaufen lassen, sagte Müller. „Wer Unrecht begeht, muss dafür gerade stehen, egal, ob es Körperverletzung oder ein Steuerdelikt ist, und egal, ob es sich um einen armen Schlucker oder einen Millionär handelt.“
Auch Baden-Württembergs Finanzminister Willi Stächele (CDU) sprach sich für eine gründliche Prüfung der strafbefreienden Selbstanzeige aus. „Die Strafbefreiung aufgrund wirksamer Selbstanzeige darf kein Freifahrschein sein“, sagte er der „Berliner Zeitung“ (Dienstag). Die Begrenztheit der öffentlichen Mittel und die drohenden schmerzlichen Spareingriffe rückten das Thema Steuergerechtigkeit weiter in den Mittelpunkt.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), will indes an der Straffreiheit von Steuerbetrügern festhalten, die sich aus Angst vor Entdeckung selbst anzeigen. Trotz Forderungen auch aus den Koalitionsreihen nach Abschaffung oder Korrektur der strafbefreienden Selbstanzeige will er daran nicht rütteln. Er verweist auf die Mehreinnahmen für den Staat.