CD als Beweismittel anerkannt. Immer mehr Betroffene melden sich freiwillig aus Angst vor Haftstrafen.
Berlin/Hamburg. Deutschlands Steuersünder mit Schwarzgeldkonten in der Schweiz müssen sich beeilen. Jedenfalls wenn sie ein Gerichtsverfahren wegen Steuerhinterziehung noch in letzter Sekunde per Selbstanzeige abwenden wollen.
Denn jetzt kann alles ganz schnell gehen: Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat gestern endgültig grünes Licht für den Ankauf der mutmaßlich gestohlenen Schweizer Daten-CD mit Hinweisen auf bis zu 1500 Täter gegeben. Ein Kauf der Daten sei nicht strafbar, brachte der nordrhein-westfälische Finanzminister Helmut Linssen (CDU) das wichtigste Ergebnis der nach nur wenigen Tagen abgeschlossenen juristischen Prüfung auf den Punkt.
Das einer Finanzbehörde in Nordrhein-Westfalen angebotene Material könnte zudem in künftigen Besteuerungs- und Strafverfahren als Beweismittel verwendet werden. "Damit liegen die Voraussetzungen vor, um in den Besitz der Daten zu kommen." Der Staat sei "grundsätzlich verpflichtet", jedem Verdacht der Steuerhinterziehung nachzugehen. "Würde er dies nicht tun, wäre das Strafvereitelung im Amt", so Linssen weiter.
Die Kosten würden nach einer Vereinbarung je zur Hälfte vom Bund und den Ländern übernommen. Den formalen Beschluss über den Ankauf fällt die Finanzministerkonferenz. Angaben zur Höhe der für die Daten verlangten Summe oder dem Inhalt der Daten machte Linssen nicht. Es heißt aber, der Anbieter verlange für seine "Leistung" 2,5 Millionen Euro. Wie berichtet, soll der Silberling Daten deutscher Steuersünder enthalten, die Schwarzgeld bei der schweizerischen Bank Credit Suisse geparkt haben. Von den Behörden wird der Name der Bank aber nicht bestätigt. Auch die Zahl der betroffenen Steuerfälle soll möglichst weiter geheim bleiben - auch aus Gründen des Steuergeheimnisses, das ansonsten verletzt werde.
Unterdessen gehen bei den Strafverfolgungsbehörden immer mehr Selbstanzeigen von Deutschen ein, die befürchten, dass sich ihr Name auf der CD befindet. Seit Beginn der Debatte über den Ankauf der Daten meldeten sich etwa bei Finanzämtern in Niedersachsen sieben mutmaßliche Täter, die nach eigenen Aussagen unversteuertes Geld auf Schweizer Konten besitzen. Nach Angaben des Finanzministeriums erklärten sie, Zinseinnahmen von insgesamt 2,9 Millionen Euro in ihren Steuererklärungen nicht angegeben zu haben. "Etwa ein Drittel dieser Summe müssen sie nun als Steuern nachzahlen", sagte eine Ministeriumssprecherin.
Auch aus Hamburg kommen Signale, dass die Stadt wie im Fall der Liechtensteiner Datensammlung agieren und sich an den Kosten des Erwerbs der CD beteiligen wird. Damals gab es allein in Hamburg 30 Hausdurchsuchungen. Im neuen Fall sei allerdings noch keine entsprechende Entscheidung gefallen, sagte ein Sprecher der Finanzbehörde. Wer jetzt noch schnell tätig werden will, muss beim Finanzamt Selbstanzeige erstatten und eine korrigierte Steuererklärung einreichen. Danach sind nicht nur die hinterzogenen Steuern, sondern auch Zinsen von sechs Prozent pro Jahr zu bezahlen. Sobald die CD mit den gestohlenen Daten aber erworben wurde, ist es für eine Selbstanzeige zu spät, weil dann die Staatsanwaltschaft und die Finanzämter Zugriff auf die Daten haben. Ab 100 000 Euro hinterzogener Steuer droht eine Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, ab einer Million Euro ist eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich.