Lässt sich per Gesetz Gerechtigkeit herstellen? Im Grunde ist es diese Frage, die hinter der neu aufgeflammten Hartz-IV-Debatte um die Höhe der Leistungen und die Forderungen der Gesellschaft an die Empfänger steht.

Hamburg. Lässt sich per Gesetz Gerechtigkeit herstellen? Im Grunde ist es diese Frage, die hinter der neu aufgeflammten Hartz-IV-Debatte um die Höhe der Leistungen und die Forderungen der Gesellschaft an die Empfänger steht.

Sie ist mit Nein zu beantworten, weil es keinen mathematisch zu ermittelnden Pauschalbetrag für ein menschenwürdiges Leben gibt; weil längst nicht alle Hartz-IV-Empfänger bequem auf dem heimischen Sofa sitzen und sich mit staatlichen Alimenten wohlfühlen; weil andererseits schon seit dem alten Rom Staatsgeld zu Passivität und Anspruchshaltung erzieht; weil die Aufforderung, jede Arbeit anzunehmen, nur dann funktioniert, wenn Arbeit da ist.

Es profitieren auch nicht nur die Hartz-IV-Empfänger von den staatlichen Transfers, sondern ebenso Firmen, die sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Minijobs verwandeln, deren Inhaber wieder nur mit staatlicher Unterstützung überleben können. Und so wird wiederum die Zahl derer vergrößert, die sich fragen könnten, ob sich der Aufwand zu arbeiten überhaupt lohnt.

Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips wird also ein immerwährender Prozess mit ständigen Abwägungen und Neubewertungen bleiben. Die Patentlösung wäre allenfalls Vollbeschäftigung. Davon wagen unsere Politiker momentan aber nicht einmal zu träumen. Höchstens von Vereinfachungen à la Roland Koch, der meint, man müsse die Faulenzer nur zur Arbeit verpflichten. Das steht aber erstens schon im Gesetz und scheitert zweitens an fehlender sinnvoller Beschäftigung, die nicht wiederum mit regulärer Arbeit konkurriert. Der Charme scheinbar simpler und populärer Lösungen liegt allenfalls im Gewinn von Wählerstimmen. Doch völlig abwegig wird es, wenn einige Wirrköpfe glauben, mit der Androhung von Gewalt gegen Koch irgendetwas erreichen zu können.