Berlin. Das erste große Gesetz der neuen Regierung enthält Steuerentlastungen im Umfang von rund 8,5 Milliarden Euro. Es sieht eine Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro vor. Für das erste und das zweite Kind gäbe es damit vom kommenden Jahr an monatlich 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere je 215 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt von 6024 auf 7008 Euro.

Für Geschwister sowie Nichten und Neffen werden die Erbschaftssteuersätze , die bisher bei 30 bis 50 Prozent lagen, auf 15 bis 43 Prozent gesenkt. Auch die Bedingungen für eine geringere Erbschaftssteuer bei der Unternehmensnachfolge werden verbessert.

Außerdem sollen "krisenverschärfende Elemente" der Unternehmenssteuerreform abgemildert werden. Die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen ("Zinsschranke") werden gelockert, Sanierungs-Übernahmen erleichtert. Für Abschreibungen wird ein Wahlrecht zwischen der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro eingeführt.

Im Hotelgewerbe sinkt der Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen von 19 auf sieben Prozent.

Das Gesetz muss den Bundesrat passieren, bevor es zum 1. Januar in Kraft treten kann.