Wenn das Geld zurückgezahlt werden muss, ist ein Kredit kein Vermögenszuwachs. Damit wird ein vorheriges Urteil geradegerückt.
Dortmund. Ein Darlehen zählen bei Hartz-IV-Empfängern nicht zum Einkommen. Muss das Geld zurückgezahlt werden, stellt das Darlehen keinen Vermögenszuwachs dar, entschied das Sozialgericht Dortmund (Aktenzeichen: Sozialgericht Dortmund S 22 AS 66/08). Das gelte auch, wenn der Zeitpunkt der Tilgung offen sei.
Im vorliegenden Fall hatte ein 55 Jahre alter Langzeitarbeitsloser aus Werdohl im Sauerland von seinem Neffen monatlich 200 Euro geliehen bekommen und davon seine Miete gezahlt. Daraufhin hatten die Behörden 3000 Euro von ihm zurückgefordert. Bei den Zahlungen des Verwandten handele es sich um Einkommen, das mit ausgezahlten Leistungen verrechnet werden müsse.
Dem widersprach das Gericht. Der Langzeitarbeitslose und sein Neffe hätten vereinbart, die Darlehenssumme solle zurückgezahlt werden, sobald der Mann eine Beschäftigung aufnehme. Diese konkrete Verpflichtung wurde demnach auch erfüllt.
In einem ähnlichen Fall hatte das Sozialgericht Detmold entschieden, dass auch geliehenes Geld eine Einnahme darstelle und damit den Bedarf an Leistungen mindere. Es spiele dabei keine Rolle, ob der Leistungsempfänger möglicherweise zur Rückzahlung verpflichtet sei.