Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) befürchtet, dass bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten auf der Strecke bleibt.
Hamburg. Nur unter Berufung auf dieses Recht können Journalisten ihren Informanten Vertraulichkeit zusichern. Die Große Koalition aus Union und SPD hatte in der letzten Legislaturperiode das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten, Rechtsanwälte und Ärzte stark eingeschränkt. Die FDP hatte als Oppositionspartei diesen Schritt stets massiv kritisiert.
Bei den Koalitionsgesprächen zwischen Union und FDP wurde nun aber beschlossen, nur Anwälten ein Zeugnisverweigerungsrecht einzuräumen. Ob künftig auch Journalisten und Ärzte wieder in den Genuss dieses Rechts kommen, soll erst zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden.
"Mehr als befremdlich" findet dies der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. "Der Schutz journalistischer Arbeit und der Informantenschutz dürfen nicht zur Verhandlungsmasse in den Koalitionsverhandlungen werden", sagt er. Die FDP fordert Konken auf, "jetzt ohne Einschränkungen zu ihren Zusagen aus Oppositionszeiten zu stehen und den verfassungsrechtlichen Schutz der Journalisten ohne Wenn und Aber umzusetzen".