Gerechtigkeit stand drauf, ein Kompromiss steckt drin, und am Ende warten doch wieder die Verfassungsrichter: Endlich wird die Erbschaftssteuer...
Gerechtigkeit stand drauf, ein Kompromiss steckt drin, und am Ende warten doch wieder die Verfassungsrichter: Endlich wird die Erbschaftssteuer reformiert. Das scheinbar gerechtere Gesetz jedoch birgt derart viele Fallstricke für Privat- und Firmenerben, dass die Unsicherheit der Bürger noch steigen wird.
Witwen und Waisen werden deutlich mehr vom Nachlass haben, ehe der Fiskus zugreift. Auch eingetragene Lebenspartner profitieren - das ist zeitgemäß und vernünftig. Der Erbonkel aber ist Geschichte. Nichten und Neffen haben zu geringe Freibeträge, Geschwister ebenso. Wer Omas Häuschen oder ihr Haus in guter Lage erbt, sollte am besten rasch dort einziehen. Um den Verkehrswert von vererbten Privathäusern wird es künftig Gutachten und Gegengutachten geben, Klagen und Widersprüche. Genauso wie beim komplizierten Regelwerk für den Sohn, der Papas Bäckerei erbt, droht eine neue Erbfinanzbürokratie. Weil wir den Sozialneid hochhalten und der Handvoll gut fotografierter Lebenslustiger nicht gönnen, steuerfrei ihr Erbe zu verjubeln, hätte man wenigstens alle Regeln vereinfachen müssen. Jetzt landet die Reform wieder dort, wo sie ihren Ausgang nahm: beim Bundesverfassungsgericht.