Laut “Spiegel“ haben persönliche Notizen zur Verhaftung der Ex-RAF-Terroristin Becker geführt. Ein Richter ordnete Untersuchungshaft an.
Hamburg. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ haben persönliche Notizen zur Verhaftung der früheren RAF-Terroristin Verena Becker geführt. Die bei der Durchsuchung der Wohnung der 57-Jährigen gefundenen Schriftstücke Beckers drehten sich demnach auch um die Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 32 Jahren. Inzwischen hat ein Richter des Bundesgerichtshofs Untersuchungshaft für Becker angeordnet.
Bereits kurz nach der Wohnungsdurchsuchung Beckers eine Woche vor ihrer Festnahme hatte es geheißen, diese arbeite an einem Buch zu ihrer Lebensgeschichte. Laut „Spiegel“ fanden Ermittler eine Art Selbstgespräch Beckers, das diese handschriftlich festgehalten habe. Auf einem auf den 7. April – dem Jahrestag der Erschießung Bubacks 1977 – datierten Papier stelle sie unter anderem die Frage, ob sie für Buback beten solle und wie sie sich mit dem Thema Schuld auseinandersetzen solle.
Becker firmierte laut „Spiegel“ in Berlin als Heilpraktikerin, ihre Wohnung liege in einem Villenbezirk im Berliner Südwesten. Die beschlagnahmten Notizen seien für die Ermittler zusammen mit dem Nachweis der DNA Beckers auf Briefumschlägen zu den Bekennerschreiben für den Buback-Mord der Anlass für den Haftbefehl gewesen. Außerdem habe Becker sich in einem abgehörten Telefonat nach Verschlüsselungstechnik erkundigt. Dieser Verschlüsselung hätten die Behörden zuvorkommen wollen.
Die Bundesanwaltschaft hält Becker für dringend verdächtig, Mittäterin bei dem Attentat auf Buback gewesen zu sein. Mit der Eröffnung des Haftbefehls wurde sie in Untersuchungshaft genommen. Hinweise, dass sie die tödlichen Schüsse auf den Generalbundesanwalt und seine zwei Begleiter abgab, gibt es bisher aber nicht.
Der frühere Präsident des Bundeskriminalamts, Hans-Ludwig Zachert, regte im „Focus“ derweil an, auf Becker die Kronzeugen-Regelung anzuwenden. Wenn es gelänge, Becker durch einen Straf-Rabatt zum Reden zu bringen, könne sie zur Aufklärung mehrerer RAF-Verbrechen beitragen, sagte Zachert.
Bubacks Sohn Michael, der seit Jahren öffentlich einen Verdacht gegen Becker äußert, warnte davor, sich in einem Prozess auf deren Aussagen oder den Aussagen anderer Mitglieder der damaligen Terror-Szene zu verlassen. „Man kann sich nicht davon abhängig machen, was Terroristen sagen“, sagte Buback dem „Kölner Stadt-Anzeiger". Gleichzeitig betonte er, dass es ihm nicht um eine Haftstrafe für Becker. „Es geht uns nur um Aufklärung.“
FDP-Generalsekretär Dirk Niebel forderte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf, die Akten über den Buback-Mord offenzulegen. „Gerade bei neuen Indizien ist es zwingend notwendig, dass die Akten genutzt werden, um zu klären, wer Buback ermordet hat“, sagte Niebel dem „Hamburger Abendblatt". „Sonst setzt man sich dem Vorwurf der Vertuschung aus.“ Dem Blatt zufolge werden bisher die Dokumente des Verfassungsschutzes über das Attentat unter Verschluss gehalten.
Wegen des Buback-Mordes war 1978 der frühere RAF-Terrorist Knut Folkerts zu zweimal lebenslänglicher Haft verurteilt worden, 1995 kam Folkerts frei. Auch der frühere RAF-Terrorist Christian Klar wurde wegen einer Tatbeteiligung verurteilt, als Planerin wurde die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt verurteilt. Trotz der Verurteilungen galt die Tat aber nie als wirklich aufgeklärt. (AFP/abendblatt.de)