Mit der Föderalismusreform soll im Grundgesetz eine Schuldenbremse verankert werden.
Nach dem Vorschlag der Föderalismuskommission darf der Bund von 2016 an nur noch Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Die Länder müssen von 2020 an ganz ohne neue Schulden auskommen. Ausnahmen sind für wirtschaftliche Notlagen vorgesehen.
Am Montag stellte sich die SPD-Spitze hinter einen Vorstoß des brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck, die Schuldenbremse zu lockern und den Ländern eine Kreditaufnahme von 0,15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erlauben. Seither werden Befürchtungen laut, die Föderalismusreform könnte auf der Zielgeraden scheitern. Für die geplante Verfassungsänderung sind sowohl morgen in Bundestag als auch am 12. Juni im Bundesrat Zweidrittelmehrheiten erforderlich. Sie gelten nicht als sicher. (gau)