Der mutmaßliche Kofferbomber Youssef El H. habe niemanden töten wollen, sagten die Verteidiger im Düsseldorfer Prozess und forderten Freispruch für ihren Mandanten. Der 24-jährige Libanese ist wegen vielfachen Mordversuchs im Juli 2006 angeklagt.

Düsseldorf. Seine Rechtsanwälte Bernd Rosenkranz und Johannes Pausch gaben in ihrem Plädoyer am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht als Begründung an, die von ihm und einem Komplizen deponierten Koffer hätten keine funktionsfähigen Sprengsätze enthalten, sondern lediglich Attrappen.

Laut der Anklage soll Youssef El H. im Juli 2006 gemeinsam mit seinem Komplizen Jihad H., der im Libanon inhaftiert ist, auf dem Kölner Bahnhof zwei selbst gebaute Sprengsätze in Regionalzügen versteckt haben. Zwar habe sein Mandant die Bomben gebaut, sagte Verteidiger Rosenkranz. Doch im Nachhinein habe er entschieden, keine unschuldigen Zivilisten zu töten und daher die Bomben mit nicht explosionsfähigem Gas hergestellt.

Der Fall sei dann vom Bundeskriminalamt "aufgebauscht" worden, um die politische Interessen des Bundesinnenministeriums zu unterstützen. Das Geständnis des in Beirut einsitzenden Komplizen sei vermutlich durch direkte Gewalt oder Gewaltandrohung erpresst worden. Reuevoll zu gestehen, passe nicht zur arabischer Mentalität, sagte Rosenkranz. "Das lässt sich nur durch massive Gewalt erklären."

Hätten die Libanesen wirklich einen Anschlag begehen wollen, hätten sie in der Wohnung in Köln, in der sie die Sprengsätze bauten, keine Spuren hinterlassen. Stattdessen hinterließen sie dort sogar die Quittungen für gekaufte Gasflaschen. Die Bombenattrappen sollten die deutsche Öffentlichkeit aufschrecken, nachdem die Mohammed-Karikaturen in deutschen Tageszeitungen veröffentlicht worden waren. "Sie wollten zeigen, was sie gekonnt hätten", so Verteidiger Pausch.

Für Youssef El H. hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe beantragt. Deutschland sei einem islamistischen Terroranschlag noch nie so nahe gewesen. Den Bombenbauern sei lediglich ein handwerklicher Fehler unterlaufen oder sie seien nicht imstande gewesen, das richtige Gasgemisch herzustellen.

Nach einem Schlusswort des Angeklagten am kommenden Dienstag soll am 26. November das Urteil gegen ihn verkündet werden.