Bis zum Jahr 2013 soll es für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Platz bei einer Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte geben. Der...
Berlin. Bis zum Jahr 2013 soll es für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Platz bei einer Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte geben. Der Bundesrat stimmte dem Ausbau der Kleinkinderbetreuung zu. Zugleich gilt ein Rechtsanspruch auf Betreuung vom ersten Geburtstag an. Auf Betreiben der CSU sieht das Gesetz ab 2013 auch ein Betreuungsgeld für Eltern vor, die ihre Kinder zu Hause lassen. Um das Betreuungsgeld einzuführen, muss der 2009 neu zu wählende Bundestag jedoch ein weiteres Gesetz beschließen.
Krippen: Bis 2013 soll es etwa 750 000 Krippenplätze geben. Für den Ausbau gibt der Bund vier Milliarden Euro aus. Ähnliche Beträge sollen von den Ländern und den Kommunen kommen. Im Westen gibt es nach Angaben der Bundesregierung bislang nur für jedes zehnte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz, bundesweit für jedes fünfte Kind. Tagesmütter: Etwa 30 Prozent des Betreuungsangebots sollen künftig von Tagesmüttern kommen. Sie erhalten zwischen 3 und 7 Euro pro Stunde oder bei langer Betreuung etwa 650 Euro im Monat. Kinderfrau: Zur Betreuung der Kinder zu Hause können Kinderfrauen engagiert werden (Stundensatz: 6 bis 9 Euro netto). Babysitter: Die Stundensätze für Babysitter liegen je nach Alter und Erfahrung zwischen 6 und 10 Euro.
Der Bundesrat hat einer Neuregelung des Personenstandgesetzes zwar zugestimmt. Aber in einer Entschließung protestierte die Länderkammer gegen die Zulassung rein kirchlicher Trauungen, die nun ab 2009 erlaubt sind. Danach können Paare heiraten, ohne vorher zum Standesamt zu gehen. Der Bundesrat ist der Auffassung, religiös geprägte Gruppen würden das als Einladung verstehen, Ehen nur nach den Vorgaben ihrer Religion und Tradition zu schließen.