Auf den ersten Blick ist es haarsträubend: Die Behörde droht, eine russische Akademikerin auszuweisen, weil sie mit 2500 Euro monatlich “zu wenig“...
Auf den ersten Blick ist es haarsträubend: Die Behörde droht, eine russische Akademikerin auszuweisen, weil sie mit 2500 Euro monatlich "zu wenig" verdiene. Der Tariflohn, der Bedingung für die Bleibeerlaubnis wäre, liegt 200 Euro höher. Klar ist: Derartige Gehaltsstandards grenzen Menschen anderer Nationalitäten aus - verschließen sie doch den Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte, die für weniger Lohn arbeiten. Auf den zweiten Blick macht die Regelung aber durchaus Sinn. Sie soll vor Dumpinglöhnen schützen - und der Fall der Russin zeigt, dass die Vorschrift Wirkung zeigen kann: Ihr Arbeitgeber zahlte freiwillig mehr, um sie zu halten.