BERLIN. Es ist ein erster Schritt, um Kinder vor Misshandlungen zu schützen: Künftig wird der Besuch beim Kinderarzt Pflicht. Das ist das Ergebnis des "Kinderschutzgipfels" bei Bundeskanzlerin Merkel. Allerdings werden Kinderrechte nicht im Grundgesetz verankert. In Hamburg und anderen Ländern werden Eltern bereits zu Vorsorgeuntersuchungen ihrer Kinder eingeladen. Bei Nichterscheinen schaut das Jugendamt nach.