Das Gericht folgte der Verteidigung und dem BGH: Es gebe nur Indizien, die für eine Verurteilung nicht ausreichten. Max Strauß war sichtlich erleichtert.
AUGSBURG. Zwölf Jahre hatte Max Strauß auf diesen Tag gewartet. Seit 1995 ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Sohn des verstorbenen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß. Gestern sprach ihn das Landgericht Augsburg nach einem achtmonatigen Prozess frei. Es gebe keine Beweise dafür, dass Strauß von dem Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber Geld erhalten und nicht versteuert habe, sagte Richter Manfred Prexl und folgte damit dem Antrag der Verteidigung.
Strauß, der in erster Instanz noch zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, sagte, er sei "sehr erleichtert", und fiel seiner Schwester, der ehemaligen bayerischen Kultusministerin Monika Hohlmeier, um den Hals. Sie und auch ihr zweiter Bruder Franz Georg Strauß waren zum letzten Verhandlungstag erschienen. "Die zwei sind gestanden wie die Wacht an der Isar"
, sagte Strauß über seine Geschwister.
Noch während der Urteilsbegründung nahm der 48-Jährige Glückwunsch-SMS entgegen. Nun wolle er erst mal zur Ruhe kommen und dann sehen, wie es weitergehen soll, kündigte er an. Seine Tätigkeit als Rechtsanwalt hatte er im Laufe des Verfahrens niedergelegt. "Wie ein Schatten" hätten die Vorwürfe über seinem Leben gelegen. Seine Schwester Monika Hohlmeier (CSU) sagte: "Ich freue mich sehr für meinen Bruder."
Strauß war ursprünglich vorgeworfen worden, für den Waffenhändler Karlheinz Schreiber Geschäfte vermittelt und dafür Provisionen erhalten zu haben. Das Geld soll Schreiber auf ein Schweizer Tarnkonto mit dem Namen "Maxwell" überwiesen haben. In einem ersten Prozess war Strauß wegen Steuerhinterziehung von umgerechnet 1,3 Millionen Euro noch zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Psychisch schwer angeschlagen saß er damals auf der Anklagebank und musste wegen Selbstmordgefahr stationär behandelt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil wegen Rechtsmängeln bei der Beweiswürdigung auf und verwies das Verfahren nach Augsburg zurück. Strauß musste erneut vor Gericht. Zum Auftakt im Dezember 2006 erschien Strauß deutlich optimistischer und in stabilerer Gemütsverfassung. Auch juristisch sah es besser für ihn aus. Der BGH hatte vom Staatsanwalt handfeste Beweise und nicht nur Indizien gefordert.
Die Staatsanwaltschaft ließ im Laufe des zweiten Verfahrens einen Teil der Vorwürfe aus Mangel an Beweisen fallen. Übrig blieb der Vorwurf, Strauß habe beim Zustandekommen eines Airbus-Geschäfts mit Thailand mitgeholfen und dafür Provision erhalten. Den Betrag von 900 000 Euro habe Waffenlobbyist Schreiber auf dem Tarnkonto "Maxwell" gelagert. Strauß habe dies dem Finanzamt verschwiegen und damit rund 340 000 Euro Steuern hinterzogen.
Doch das Augsburger Gericht sah auch hierfür keine eindeutigen Beweise und sprach Strauß frei. Das Konto "Maxwell" habe Strauß nicht gehört, er habe von dort keine Provisionszahlungen erhalten und folglich auch nichts zu versteuern gehabt. "Das Konto gehörte allein Karlheinz Schreiber", sagte Richter Prexl. Auch der Vorwurf Strauß habe gewerbsmäßig als Lobbyist gearbeitet, sei nicht bewiesen. Eines machte der Richter aber auch klar: Nur der Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber könne Klarheit in das Gewirr um Waffengeschäfte, Tarnkonten, Provisionen und Schmiergelder bringen. Doch Schreiber sitzt in Kanada in Haft und wehrt sich gegen eine Auslieferung nach Deutschland.
Die Staatsanwaltschaft ließ offen, ob sie das Urteil beim BGH anfechten wird Das bayerische Finanzministerium nahm das Urteil lediglich "zur Kenntnis". Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Strauß erhält für eine Hausdurchsuchung im Jahre 1995 eine Entschädigung.