In der Liste des Bundestages werden die zusätzlichen Einnahmen nur in Staffelbeträgen ausgewiesen.

BERLIN. - Bereits einen Tag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) die neue Transparenzregelung des Parlaments umgesetzt und die Nebeneinkünfte der 613 Bundestagsabgeordneten im Internet veröffentlicht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die Klage von neun Parlamentariern gegen das entsprechende Gesetz zurückgewiesen. Die Entscheidung fiel bei einem Patt von vier zu vier Stimmen. Die Kläger hatten eine Pflicht zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte als unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit und die Unabhängigkeit des Abgeordnetenmandats gesehen.

Ausschlaggebend für das Urteil war aber die Auffassung der Richter, mit der Freiheit des Mandats seien nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Mit der Pflicht zur Offenlegung von Einkünften ab einer bestimmten Höhe könne sich der Wähler selbst ein Bild über mögliche Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten der Volksvertreter machen.

Der Bundestag hatte bereits im Oktober 2005 einen neuen Verhaltenskodex verabschiedet. Aufgrund der in Karlsruhe anhängigen Klage entschied Lammert, das Gesetz bis zu einer Urteilsfindung nicht umzusetzen.

Das Patt bei den Verfassungsrichtern hat auch gestern die Diskussion über die Offenlegung der Nebeneinkünfte weiter befördert. So forderte der FDP-Abgeordete Hermann Otto Solms, das Gesetz vor diesem Hintergrund noch einmal zu überarbeiten.

Auch aus der aktuellen Liste lässt sich die genaue Höhe der Nebeneinkünfte nicht ableiten. Es werden lediglich drei Stufen angegeben: Stufe 1 umfasst Einkünfte von 1000 bis 3500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7000 Euro und Stufe 3 die Einkünfte ab 7001 Euro. Die Stufen gelten sowohl für monatliche als auch für jährliche Einkünfte.

Das Abendblatt hat in seiner Auflistung auf den Seiten 1 und 5 die Topverdiener bei den Nebeneinkünften aufgelistet. Darüber hinaus stehen in der Liste die Abgeordneten aus Hamburg und Umland, die zum Teil keine Nebeneinkünfte haben. Die Auflistung enthält auch Angaben über Art und Dauer der Nebentätigkeit. Die Liste aller Bundestagsabgeordneten ist im Internet einzusehen unter: www. bundestag.de