GREIFSWALD. Der Streit um das Demonstrationsverbot rund um den G-8-Gipfel in Heiligendamm ist in einer neuen Runde: Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hob einen Beschluss des Schweriner Verwaltungsgerichts auf, das Proteste bis auf 200 Meter an den Sicherheitszaun zulassen wollte. Die Greifswalder Richter legten für den Sternmarsch am Donnerstag eine Distanz von sechs Kilometern fest. Die Veranstalter wollen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.