Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat in den vergangenen Jahren vermehrt Computer im Ausland ausspioniert. Innenpolitiker von Koalition und Opposition fordern eine bessere gesetzliche Regelung für Online-Durchsuchungen durch den Bundesnachrichtendienst (BND).
"Der BND braucht für die Online-Durchsuchung dringend eine Rechtsgrundlage", sagt CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach dem Magazin "Der Spiegel". Auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Max Stadler (FDP), will "den rechtsstaatlichen Standard neu per Gesetz definieren".
Der Nachrichtendienst hat in den vergangenen Jahren mindestens 2500 Rechner im Ausland infiltriert. In anderen Fällen seien sogenannte Keylogger installiert worden, mit denen Tastatureingaben mitverfolgt und dadurch Passwörter für E-Mailfächer gewonnen wurden. Das ergab eine BND-interne Untersuchung, die das Kanzleramt 2008 in Auftrag gegeben hatte. Der Untersuchung zufolge sind zum Teil Festplatteninhalte heimlich kopiert worden. Um illegalen Aktionen zu verhindern, will das Kanzleramt nun mit einer neuen Dienstanweisung die Anwendung der Online-Durchsuchung restriktiver handhaben.
Im Februar 2008 hatte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung mit Blick auf den Verfassungsschutz nur unter strengen Auflagen zugelassen. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist demnach nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Der FDP-Abgeordnete Stadler sagte, eine allgemeine Generalvollmacht, auf die sich der BND berufe, entspreche "nicht mehr dem Stand der Debatte seit der Entscheidung des Verfassungsgerichts".
Das Amt plant, dass die Online-Durchsuchung nur nach dem "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" angewendet werden dürfen, ein Beamter mit Befähigung zum Richteramt soll die Überwachung kontrollieren. Der BND-Präsident muss die Maßnahme zuvor persönlich genehmigen.
Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) erklärte am Sonnabend in Berlin, durch das Bekanntwerden der Praktiken des BND sei die Bundesregierung "Lügen gestraft" worden. Vor dem Bundesverfassungsgericht habe sie seinerzeit erklärt, dass die Online-Durchsuchung so aufwendig sei, dass nur von einer Handvoll Fälle pro Jahr auszugehen sei. "Diese Behauptung hat sie jetzt im Gesetzgebungsverfahren zum BKA-Gesetz wiederholt", kritisierte Baum. Der FDP-Politiker bereitet derzeit eine Verfassungsbeschwerde zum BKA-Gesetz vor. Das Karlsruher Urteil von 2008 hatte er mit einer Verfassungsbeschwerde zum NRW-Online-Gesetz erwirkt.