Die von der Bundeswehr am Horn von Afrika festgesetzten Piraten kommen nun doch nicht in Deutschland vor Gericht. Nach eingehender Prüfung sehe die Hamburger Staatsanwaltschaft von der weiteren strafrechtlichen Verfolgung der neun Somalier ab.
Die Überstellung der auf der Fregatte "Rheinland-Pfalz" festgesetzten Tatverdächtigen nach Kenia sei kurzfristig möglich. Deshalb würden "die Beschuldigten nicht weiter wegen eines gemeinschaftlichen Angriffs auf den Seeverkehr von der Staatsanwaltschaft Hamburg in Deutschland verfolgt", hieß es.
Auch in Kenia seien nach Erkenntnissen der Hamburger Behörde "Mindeststandards bei der Durchführung eines Strafverfahrens" gesichert, sagte Möllers. Das Bundesjustizministerium habe der Staatsanwaltschaft dazu umfangreiche Informationen übermittelt.
"Nach Abwägung aller Interessen sowie unter enger Einbindung von vier Bundesministerien besteht ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung damit nicht mehr", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Hamburger Amtsgericht hatte am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen die Piraten erlassen.
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums in Berlin sagte am Abend auf dpa-Anfrage, für die Bundeswehr ändere sich durch die Hamburger Entscheidung "überhaupt nichts". Die Fregatte bleibe auf Kurs Mombasa und werde die Seeräuber in dem kenianischen Hafen in andere Hände übergeben. Dann kümmere sich die Marine-Fregatte um den "Anschlussauftrag", die weitere Fahrt eines Schiffes des Welternährungsprogramms zu schützen.