Berlin/Halle. Der dritte Prozesstag um Thüringens AfD-Chef Björn Höcke musste frühzeitig unterbrochen werden. Außerdem gerät ein Zeuge in den Fokus.
Nach nur 45 Minuten ist der Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke unterbrochen worden. Grund dafür ist ein Antrag der Verteidigung, das Verfahren auszusetzen, um das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Höckes Anwälte stoßen sich daran, dass die 5. Strafkammer des Landgerichts Halle zu Prozessbeginn am Montag einen ihrer Hinweise verworfen habe. Die Anwälte argumentierten, dass Artikel 55 der Thüringer Verfassung ein Prozesshindernis darstelle.
Ihrer Ansicht nach schütze die Thüringer Landesverfassung Äußerungen von Landtagsabgeordneten auch außerhalb des Parlaments und gehe damit weiter als das Grundgesetz. Das Strafrecht würde dem Verteidiger zufolge im Fall seines Mandanten Björn Höcke nicht greifen. Aus diesem Grund müsse die Strafkammer dem Bundesverfassungsgericht diese Frage vorlegen, welches darüber zu entscheiden habe. Das Verfahren werde für etwas mehr als zwei Stunden unterbrochen, um den Anklägern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, so das Gericht.
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Die Staatsanwaltschaft hat den AfD-Politiker Höcke angeklagt, weil er bei einem AfD-Stammtisch mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben soll. Er sprach die ersten beiden Worte und animierte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollständigen. Die Parole wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke bezeichnet sich als unschuldig. Das betonten seine Anwälte erneut im Prozess.
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AfD: Landgericht Halle unterbricht Höcke-Prozess
Sie legten insgesamt acht Anträge mitsamt Experteneinschätzung und Literatur vor, die beweisen sollen, dass „Alles für Deutschland“ nicht wie von der Anklage behauptet eine zentrale Losung der Schutzschaffel sei. Die Verteidigung konnte für den heutigen Prozesstag durchsetzen, dass ein als sachverständige Zeuge, ein Historiker, nicht geladen ist. Dieser hatte sich jüngst kritisch zur AfD und Höcke geäußert, begründete der Vorsitzende Richter Jan Stengel seine Entscheidung.
Höcke war, wie am ersten Prozesstag, im dunkelblauen Anzug mit fliederfarbener Krawatte und weißem Hemd im Gerichtssaal in Halle erschienen. Demonstraten protestierten vor dem Gericht gegen den Angeklagten und bezeichneten ihn als Nazi. Der Thüringer AfD-Chef wirkte am heutigen Prozesstag eher teilnahmslos und schaute die meiste Zeit aus dem Fenster.
Noch ist unklar, ob am heutigen Mittwoch Plädoyers gehalten werden und ein Urteil folgt. Weitere Verhandlungstermine wurden von der Kammer allerdings bisher nicht angesetzt.