Hamburg. Der „Geld- und Buchungskreislauf“ und die IT seien voller Fehler. Auch die Pläne für die Radwege sieht der Rechnungshof kritisch.

Vergabeverfahren, Budgetrecht, Abschreibungen – der Hamburger Rechnungshof ist einmal mehr nicht ganz zufrieden mit der Arbeit des Senats und der Verwaltung. „Der Bestätigungsvermerk für 2019 konnte vom Rechnungshof wie in den vergangenen Jahren nur eingeschränkt erteilt werden“, sagte Rechnungshof-Präsident Stefan Schulz am Montag bei der Vorlage des „Jahresberichts 2021“. Zwar vermittelten der Jahres- und der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. „Gleichwohl konnten wir erneut keinen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.“

Die Ursachen dafür seien im Wesentlichen unverändert. „Geld- und Buchungskreislauf sind nach wie vor nicht geschlossen, das Rechnungswesen ist dezentral und sehr komplex organisiert, und IT-Verfahren sind mit Mängeln behaftet“, sagte Schulz. Obwohl Verbesserungen erkennbar seien, „muss Hamburg seine Anstrengungen fortsetzen, ein durchgängig ordnungsgemäßes Rechnungssystem zu schaffen“, mahnte Schulz. Vor allem müsse die Finanzbehörde ihre Gesamtverantwortung für die Buchführung aktiver wahrnehmen.

Hamburg: Auch Mängel im Budgetrecht

Auch bei der Wahrung des Budgetrechts der Hamburgischen Bürgerschaft stellte der Rechnungshof Mängel fest. So habe die Verwaltung in einigen Fällen mehr Geld ausgegeben als sie durfte. Die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Bereichen des Haushalts umzuschichten, sei teils unzulässig in Anspruch genommen worden, sagte Schulz. Der Bund der Steuerzahler kritisierte das Vorgehen scharf. „Es wird dringend Zeit, dass der Senat sich wieder an die Ermächtigungen hält, die ihm die Hamburgische Bürgerschaft erteilt, anstatt den Haushalt nach eigenem Gutdünken zu führen.“ Auch CDU und AfD sprachen von eklatanten Mängeln. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sei in der Pflicht, „sich endlich um die Einhaltung bestehender Regeln und Vorgaben zu kümmern“, sagte der CDU-Etatexperte Thilo Kleibauer.

Rechnungshof-Präsident Schulz sagte: „Der Zustand der Anlagenbuchhaltung ist nach wie vor kritisch.“ So würden etwa Brücken, auf denen der Verkehr teils schon seit Jahren rolle, immer noch als nicht fertiggestellt gebucht. „Dadurch können keine Abschreibungen erfolgen, die Abnutzung der Anlage wird wertmäßig nicht erfasst und damit letztendlich das Vermögen der Stadt falsch dargestellt.“ Das wiederholt beschriebene Problem habe mittlerweile eine finanzielle Dimension von über 100 Millionen Euro erreicht, so Schulz.

Rechnungshof: Auch bei Radwegen Fehler

Für den jüngsten Bericht hat der Rechnungshof die Vergabeverfahren bei Verträgen für freiberufliche Leistungen wie von Architekten oder Ingenieuren unter die Lupe genommen – mit wenig schmeichelhaften Ergebnissen. „In 30 Prozent der Fälle fehlte es an einer ausreichenden Ermittlung des konkreten Bedarfs“, sagte Schulz. Auch sei in der Hälfte der Fälle der Auftragswert nicht ordnungsgemäß geschätzt worden. „Die Umweltbehörde hat in keinem der geprüften Fälle den Auftragswert ordnungsgemäß ermittelt“, sagte Schulz. Die Folge: In vielen Fällen habe der erforderliche europaweite Wettbewerb nicht stattfinden können.

Kritisch zeigte sich der Rechnungshof auch beim Veloroutennetz. Der Senat wollte 2015 das 280 Kilometer umfassende Netz bis 2020 fertigstellen und dafür 200 Kilometer Radwege bauen. Tatsächlich wurden es dann bis 2019 nur 39 Kilometer – auch weil viel zu wenig Geld eingeplant worden sei. „Der vom Projekt festgestellte Bedarf für die Jahre 2019 bis 2020 betrug 160 Millionen Euro; veranschlagt waren aber nur 57 Millionen Euro“, sagte Schulz. Ähnlich kritisch zeigten sich die Rechnungsprüfer bei Bauvorhaben der Stadt für die Universität und beim Körber-Haus in Bergedorf.

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Aber auch im Sozialbereich entdeckte der Rechnungshof Mängel. So seien zwei Drittel aller Berichte zur Tauglichkeit von Pflegeeltern mangelhaft gewesen. Noch schlechter fiel die Bilanz bei den Jugendämtern aus, die letztlich über die Tauglichkeit von Pflegeeltern entschieden. „Hier waren sogar nur circa fünf Prozent der geprüften Fälle ohne jede Beanstandung“, sagte Schulz.