Hamburg. SPD und Grüne wollen neue Rechtsgrundlagen einführen – für mehr Wohnungsbau in Hamburg. Das steckt dahinter.
SPD und Grüne wollen den Wohnungsbau in Hamburg erleichtern und dafür das Planrecht anpassen. Die großflächigen, oft noch aus den 1950er-Jahren stammenden Baustufenpläne sollen dafür in weiten Teilen in kleinteiligere moderne Bebauungspläne überführt werden. So steht es in einem rot-grünen Bürgerschaftsantrag für die Sitzung am 15. Dezember.
Auf diese Weise sollen die Nachverdichtung in der inneren Stadt erleichtert und der Wohnungsbau vorangetrieben werden. Denn dort, wo die alten Baustufenpläne heute noch alleinige Planungsgrundlage sind, ist dies nicht so einfach möglich – weil sie Vorgaben zur Nutzung machen, die teilweise noch auf Wohnungsbau- oder polizeiliche Vorgaben der 1930er-Jahre zurückgehen. Durch das kürzlich im Bund beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz hat Hamburg nun zusätzliche Möglichkeiten bekommen, die Bauplanung zu modernisieren.
Hamburg will bezahlbare Wohnungen
„Gemeinsam mit den Bezirken wollen wir den erfolgreichen Weg der vergangenen Jahre fortsetzen und gemeinsam bezahlbaren Wohnraum für Hamburg schaffen. Dafür brauchen wir ein modernes Planrecht“, sagte SPD-Stadtentwicklungspolitikerin Martina Koeppen. „Die alten Baustufenpläne stammen aus der Mitte des letzten Jahrhunderts und bergen großes Potenzial für eine sozial gerechte Stadtentwicklung.“
Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz habe Hamburg „wichtige Unterstützung aus dem Bund bekommen, um diesen Schatz zu heben“. Dabei müssten „die Planungshoheit der Bezirke erhalten bleiben und natürliche Lebensgrundlagen sowie Klimaschutz berücksichtigt“ werden, so Koeppen. „Unser Ziel ist eine generationengerechte Stadtentwicklung, die mit Rücksicht auf Hamburger Baukultur und Stadtbild zusätzliche Möglichkeiten für bezahlbaren Wohnraum schafft.“
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In Hamburg besteht bis heute unterschiedliches Planrecht
Grünen-Wohnungsbaupolitiker Olaf Duge betonte, dass der Wohnungsmarkt „nach wie vor – auch trotz Corona – einem hohen Druck ausgesetzt“ sei. „Damit die Mieten nicht aus dem Ruder laufen, muss der Wohnungsbau weiter aktiv vorangetrieben werden. Rot-Grün hat sich die Prämisse gesetzt: Entwicklung der Stadt im Inneren anstelle Bauen auf der grünen Wiese.“
Neben der „Magistralen-Strategie“ zum Wohnungsbau an Ausfallstraßen gelte es, „die zum Teil 50 Jahre alten Bebauungspläne zukunftsfähig zu machen“, so Duge. „Das ist ein dickes Brett, aber wir müssen früh anfangen, um die Früchte in den nächsten zehn bis 20 Jahren ernten zu können.“
Hintergrund: Historisch bedingt besteht in Hamburg bis heute unterschiedliches Planrecht. Die alten Baustufenpläne sind seit 1960 im Bundesrecht verankert. Sie decken einen Großteil des Hamburger Stadtgebiets ab. Obwohl sie in vielen Bereichen durch neuere Bebauungspläne ersetzt wurden, stellen sie auch heute noch oftmals die alleinige planungsrechtliche Grundlage dar.