Hamburg. Max Warburg und Christian Olearius wollten sich nicht äußern, wenn vorher keine Akteneinsicht gewährt werde und hatten Antrag gestellt.
Die erste Runde der gerichtlichen Auseinandersetzung um den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zu den illegalen Cum-Ex-Geschäften geht an die Bürgerschaft. Das Verwaltungsgericht hat am Mittwoch einen Eilantrag der Eigentümer der Warburg-Bank, Max Warburg und Christian Olearius, zurückgewiesen. Die Banker wollten erreichen, dass sie in der für Freitag vorgesehenen PUA-Sitzung keine Stellungnahme zu den Vorwürfen im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften abgeben müssen, weil sie zuvor eine umfassende Einsicht in die PUA-Akten begehren.
“Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts steht den Antragstellern kein Akteneinsichtsrecht zu, das im Vorfeld ihrer für den 16. April 2021 vorgesehenen Stellungnahme vor dem PUA zu gewähren wäre”, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Warburg und Olearius sollen als Betroffene, nicht als Zeugen, vor dem PUA gehört werden.
Cum-Ex-Skandal: Antrag von Bankern gegen Befragung abgelehnt
Das Gesetz über die Untersuchungsausschüsse statte die Betroffenen nur mit wenigen Verfahrensrechten aus, heißt es weiter. Akteneinsicht sei nur auf die Niederschrift der eigenen Ausführungen vor dem PUA beschränkt. Es sei gerade nicht die Aufgabe des PUA, über Betroffene zu urteilen (wie in einem Strafprozess), sondern “einen Sachverhalt unter politischen Gesichtspunkten zu bewerten”, fügt das Gericht erläuternd hinzu.
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Die Anwälte von Olearius und Warburg, zu denen auch der Münchener Anwalt Peter Gauweiler gehört, haben bereits Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) erhoben, über die zeitnah entschieden werden soll. Auch wenn das OVG im Sinne der Vorinstanz entscheidet, wird nicht damit gerechnet, dass Olearius und Warburg persönlich vor dem PUA erscheinen. Es gilt als sicher, dass die Anwälte das sogenannte Eingangsstatement, also die Darstellung der Cum-Ex-Vorgänge aus Sicht der Betroffenen, übernehmen werden. Ein Fragerecht des PUA ist in diesem Stadium nicht vorgesehen.
Wann ist der Olaf-Scholz-Auftritt geplant?
Wie das Abendblatt erfuhr, wird am Freitag im Falle einer entsprechenden Gerichtsentscheidung voraussichtlich nur das Statement von Max Warburg vorgetragen. Olearius könnte in der Sitzung am 23. April folgen. Grund: Ein weiterer Anwalt von Olearius - Thomas Fischer, früherer Richter am Bundesgerichtshof – hat in dieser Woche einen Corona-Impftermin.
PUA-internen Streit gibt es um die Termine, an denen Olaf Scholz (SPD) als früherer Erster Bürgermeister vor dem Ausschuss gehört werden soll. SPD und Grüne haben den heutigen Bundesfinanzminister per Mehrheitsbeschluss bereits für den 30. April geladen – aus Sicht der Opposition ist das viel zu früh. „Offensichtlich wollen SPD und Grüne gemeinsam uns Olaf Scholz vor der Bundestagswahl als Unschuldslamm und Sachverständigen in eigener Angelegenheit präsentieren“, sagte Linken-Obmann Norbert Hackbusch.
„Kein Gericht käme auf die Idee eine solche Reihenfolge vorzuschlagen.“ Man müsse zunächst Sachverständige, darunter Steuerbeamte, im Ausschuss hören. SPD und Grüne dagegen verteidigten die Terminplanung: Es sei sinnvoll, Scholz zu Beginn zu hören – und am Ende noch einmal. Ein zweiter Scholz-Auftritt ist für den Dezember, also nach der Bundestagswahl geplant