Hamburg. Privatbank will sich vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht äußern, wenn vorher keine Akteneinsicht gewährt wird.
Am kommenden Freitag sollte es erstmals richtig spannend werden vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zu den illegalen Cum-Ex-Geschäften von Banken und der Rolle führender Politiker. Vorgesehen ist die Anhörung der Eigentümer der Warburg-Bank, Max Warburg und Christian Olearius.
Diese sollen laut Tagesordnung die Gelegenheit bekommen, ihre Sicht der Cum-Ex-Geschäfte darzulegen, mit denen Banken den deutschen Steuerzahler um viele Milliarden Euro betrogen haben.
Welche Rolle spielte Peter Tschentscher?
Der PUA will unter anderem klären, warum der Hamburger Senat (zunächst) auf die Rückzahlung von Steuern verzichtete, die Warburg eigentlich hätte zahlen müssen – und welche Rolle dabei Ex-Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) und der damalige Finanzsenator und heutige Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) spielten.
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Jetzt haben aber zunächst Gerichte das Wort. Warburg und Olearius verlangen Einsicht in die Akten des PUA – und wollen vorher nicht ihre Sicht der Dinge darlegen. „Die Akteneinsicht zu verweigern macht die Vorbereitung schwierig, wenn nicht unmöglich. Das finden wir nicht fair“, begründete der Münchner Rechtsanwalt Peter Gauweiler, der Olearius vertritt, die entsprechende Klage vor dem Verwaltungsgericht. Gauweiler kündigte den Gang vor das Oberverwaltungsgericht und eventuell das Verfassungsgericht an, sollte der Antrag in erster Instanz abgelehnt werden.
Olearius und Warburg wollen selbst Zeugen befragen
Außerdem wollen Olearius und Warburg ein Fragerecht im Ausschuss bekommen, um selbst Zeugen zu befragen. Um das zu erreichen, haben sie einen weiteren Antrag beim Verwaltungsgericht gestellt. Gauweiler verweist auf andere Länder und den Bund, in denen es ein solches Fragerecht bei PUAs gibt. Der PUA Cum-Ex lehnt eine Akteneinsicht und ein Befragungsrecht ab. Warburg und Olearius seien keine Beschuldigten, sondern lediglich Betroffene, so die Argumentation des Ausschusses.
Sollte das Gericht (und ggfs. eine höhere Instanz) dem PUA recht geben, müssten die Banker und ihre Anwälte zwar vor den Ausschuss kommen – sie müssten aber zunächst keine Fragen der Abgeordneten beantworten. Olearius und Warburg könnten ihre Sicht der Dinge im Zusammenhang vortragen. Gauweiler kündigte außerdem an, dass in einem solchen Fall die Anwälte das Eingangsstatement vortragen würden.
Deutliche Verzögerung der PUA-Anhörung möglich
Sollte das Gericht dagegen den Bankeigentümern das Recht auf Akteneinsicht einräumen, wäre eine deutliche Verzögerung der PUA-Anhörung wegen des Aktenstudiums die Folge. Aus der SPD hieß es, das Ganze sei offenkundig eine „Verschleppungstaktik“. Gauweiler erinnerte daran, dass in den Medien bereits aus den Akten zitiert worden sei. „Wir wollen nicht nach dem Motto verfahren: erst das Urteil, dann die Untersuchung“, sagte der Anwalt.